Wie schon bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Kleingärten, hat der Bundesrat auch zum Bau von Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten eine zwei Jahre alte Initiative wieder aufgegriffen. Die Länder fordern mit Beschluss vom Juli dieses Jahres den Bundestag erneut auf, das Wasserhaushaltsgesetz so zu ändern, dass die für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten geltenden Einschränkungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen weitgehend aufgehoben werden. Der ursprüngliche, vom Bundesland Bayern initiierte Antrag galt mit dem Ablauf der Wahlperiode als erledigt, weshalb der Vorgang nun erneut dem Bundestag zugeleitet wurde.
Derzeit, heißt es in der Begründung, lassen sich solche Anlagen „in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet praktisch kaum verwirklichen“, obwohl Hochwasserschutz-Gründe dem „in vielen Fällen nicht entgegenstünden“. Eine Freiflächenanlage „führt nämlich oftmals nicht zu einer Versiegelung des Bodens und verhindert damit auch nicht das Absickern von Hochwasser.“ Dies im Einzelfall zu prüfen, sei nach aktueller Gesetzeslage jedoch de facto nicht möglich. Gemeinden dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa wenn „nahezu das gesamte Gemeindegebiet in einem vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt“ überhaupt neue Bauleitplanungen für ein solches Gebiet aufstellen.
Von dieser Regel sollen Photovoltaik-Anlagen ausgenommen werden. Belange des Hochwasserschutzes blieben dabei ebenso gewahrt wie die Prüfung der Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Damit legt der Bundesrat einen Antrag vom März 2023 wortgleich noch einmal vor.
Auch die Stellungnahme der Bundesregierung entspricht derjenigen von vor zwei Jahren. Erstens hätten die großen Schäden vergangener Flutkatastrophen gezeigt, dass von Ausnahmen beim Bebauungsverbot „nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht werden sollte“. Außerdem komme Überschwemmungsgebieten, insbesondere Auenlandschaften „eine wichtige Funktion sowohl für den Natur- und Bodenschutz als auch für den Klimaschutz zu. Die großen Potenziale naturnaher Fließgewässer und Auen sollen für den Natürlichen Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Sicherung der biologischen Vielfalt genutzt werden.“
Deshalb hält die Regierung die vorgeschlagene Änderung für zu weitgehend. Diese könne dazu führen, dass die grundsätzliche Nachrangigkeit baulicher Nutzungen in Überschwemmungsgebieten teilweise aufgehoben wird. Den Gemeinden sollte aber auch in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen „zugemutet werden, zunächst andere, besser geeignete Flächen zu suchen und zur entsprechenden baulichen Nutzung auszuweisen.“ Die vom Bundesrat geforderte Gesetzesänderung könne überdies bewirken, dass letztendlich auch andere Nutzungen als Photovoltaik als mögliche Ausnahme geprüft werden könnten, weil das Wasserhaushaltsgesetz hier von „Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung“ spricht. Die Regierung schlägt deshalb vor, diese Formulierung durch den Terminus „die vorgesehene bauliche Nutzung“ zu ersetzen. So könne sichergestellt werden, dass Ausnahmen – wenn überhaupt – tatsächlich nur in Bezug auf ein ganz konkretes Vorhaben wie etwa eine Photovoltaik-Anlage untersucht werden.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ernsthaft in Erwägung gezogen wird.
Ein paar Fragen kommen da sofort auf.
Wer versichert solche Anlagen mit einem erhöhten Risiko eines Totalschadens?
Weiterhin denke ich auch an die Wirkung, wenn die ganze Konstruktion vom Wasser mitgerissen wird?
Wer schon mal nach einem Hochwasser gesehen hat, welche Schäden durch mitgerissene Gegenstände entstanden sind, wird niemals mehr irgendwas in einem Bereich bauen, der vom Hochwasser getroffen werden kann.
Das Gegenteil sollte der Fall sein, also garnicht dort zu bauen, weder Häuser noch sonst was.
Beim Hochwasser 2021 wurden unter anderem LKW (ein Unimog vom THW z.B.) mitgerissen, von den unzähligen PKWs ganz zu schweigen. Die Schäden, die durch mitgerissene Gegenstände an den Gebäuden entstanden sind, gehen in die Millionen.
Zur Erinnerung ein paar Bilder unter folgendem Link bei Goggel: https://www.google.com/search?q=Hochwasser+2021+Eifel&sca_esv=45f0d4426cbb3399&udm=2&biw=1776&bih=866&ei=l8O6aP_kHbuK9u8Py6re4Q8&ved=0ahUKEwi_jPnXvMGPAxU7hf0HHUuVN_wQ4dUDCBE&uact=5&oq=Hochwasser+2021+Eifel&gs_lp=Egtnd3Mtd2l6LWltZyIVSG9jaHdhc3NlciAyMDIxIEVpZmVsMgUQABiABDIGEAAYCBgeMgYQABgIGB5Iuy5QkxFYoCxwBHgAkAEAmAF1oAHIBKoBAzguMbgBA8gBAPgBAZgCCKAChATCAgYQABgHGB7CAgoQABiABBhDGIoFwgIEEAAYHpgDAIgGAZIHAzcuMaAHkxWyBwM1LjG4B_IDwgcHMi0zLjQuMcgHTw&sclient=gws-wiz-img
Alternativvorschlag:
Bitte erst einmal die Dächer auf Gewerbehallen und der Industrie belegen, die einen entsprechenden Verbrauch haben. Öffentliche Gebäude sollte man auch belegen, da gibt es ein riesiges Potential.
Wir haben genug Möglichkeiten Solarmodule zu installieren, warum dann ausgerechnet in einem hochwassergefährdeten Bereich so etwas gebaut werden soll, kann man eigentlich nicht nachvollziehen.
Hallo Herr Schreiber, so sehr auch Ihre Sorge ihre Berücksichtigung haben muss, so sehr ist Ihr Blick auf das nur eine Szenario verengt. Selbstredend gibt in den Auen Bereiche in mittelbarer Nähe zu Gewässern hochriskante Areale. Dennoch wird mit zunehmender Entfernung ein planbares Gelände zu finden sein. Wir sind in Deutschland, da wird erst einmal jede Menge vorab geprüft. Es würde sich sonst kein Investor finden. Bitte nicht immer wieder in den Modus verfallen ‚Haben wir nicht, geht also grundsätzlich nicht‘
Gruß Hoppe
Sehr geehrter Herr Schreiber, hier geht es ja auch um Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden, in denen der Durchfluss als Fließgeschwindigkeit in Meter pro Sekunde allerdings vernachlässigbar ist. Praktische Erfahrungen mit Anlagen auf solchen Flächen gibt es. Kurz: es ist wirklich kein technisches Problem, wenn der Errichter sich an die geltenden Normen hält und sich nicht dumm anstellt.
Bleibt das rechtliche Problem, das hier nicht zwischen schützenswerten Gebäuden einerseitz und PV-Anlagen, die für nasse Füße geplant werden andererseits unterschieden wird.
Es geht hier ja offensichtlich nicht um Anlagen in engen Flusstälern. Insofern erübrigt sich der ganze Text.
Es gibt auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete,bei denen beim 100-jährlichen Hochwasser 10 oder 15 cm hoch stehen könnte, also überhaupt nicht vergleichbar mit Flusstälern und ihren Hochwassergefahren.
Die geltende Regelung hat bei uns eine große PV-Anlage in einem Wasserschutzgebiet (abstromig der Brunnen) verhindert, obwohl dort die schlechtesten Böden bei eingeschränkter landwirtschaftlicher Nutzung sind.
Es sollte möglich sein, hier projektbezogen zu entscheiden und hoffe, dass der Bundesrat hier noch etwas erreicht.