Italien erlässt Sonderverfahren für Photovoltaik-Ausschreibungen bis ein Megawatt mit „nicht-chinesischen“ Komponenten

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Für zwei Ausschreibung innerhalb des Programms „Fer X transitorio“ hat das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) einige „nicht preisbezogene Kriterien“ eingeführt. Die Ausschreibungen werden sich ausschließlich auf Photovoltaik-Anlagen konzentrieren. Das Volumen wird 1,6 Gigawatt betragen, mit dem Ziel, in der EU hergestellte Module zu fördern. Damit setzt Italien als einer der ersten Mitgliedsstaaten die von der EU vorgegebenen Resilienzkriterien aus dem Net Zero Industry Act (NZIA) um.

Seit dem 28. August 2025 ist das Dekret „MASE Nr. 220/2025“ in Kraft, das ein Sonderverfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 1 Megawatt Leistung mit „nicht-chinesischen” Komponenten vorsieht.

Mit dem Dekret Fer X werden Photovoltaik-Anlagen mit Modulen, Zellen und Wechselrichtern aus China ausgeschlossen. Der neue Artikel 5 „Beitrag zur Widerstandsfähigkeit von Wettbewerbsverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2024/1735“ sieht folgende Vorauswahlkriterien vor:

  • Das Solarmodul wird nicht in China hergestellt.
  • Die Solarzellen stammen nicht aus China.
  • Die Wechselrichter kommen nicht aus China.

Zudem muss mindestens eine weitere der Komponenten, die in der Liste für Solartechnologie im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1178 vom 23. Mai 2025 aufgeführt sind, nicht aus China kommen. Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung müssen mit einer spezifischen Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien einhergehen.

Bis zu 20 Prozent der Photovoltaik-Quote sind für eine neue Sonderauktion reserviert, bei die Regelung gilt, Module, Zellen, Wechselrichter und mindestens eine weitere Komponente die Anforderung „nicht aus China stammend” (EU-Verordnung 2025/1178). „Es ist noch nicht bekannt, wann sie ausgeschrieben wird. Es wird ein Zeitfenster von 30 Tagen vorgesehen“, sagte Marco Balzano, Gründer des gleichnamigen Unternehmens. Eine Rangliste der Gebote soll dann innerhalb von 45 Tagen, in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2025, vorliegen.

Balzano erklärt außerdem, dass das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) bis zum 2. September die Betriebsvorschriften und die Methode zur Berechnung der Quoten auf der Grundlage eines Vorschlags der Gestore Servizi Energetici (GSE) aktualisieren wird. Er empfiehlt Projektierer, die die Regelungen der Sonderausschreibungen erfüllen können, bereits eingereichte Gebote zurückzuziehen und auf die separate Ausschreibung zu warten.

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