Schweiz besitzt etwa 240.000 Hektar an prüfenswerten Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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In der Schweiz erfolgt der Photovoltaik-Ausbau größtenteils auf Dächern und an Fassaden. Allerdings sieht das „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ vor, dass es zusätzlich auch sogenannte freistehende Solaranlagen geben soll. Ein Kriterium für die Realisierung dieser größeren Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist dabei, sie sollen mit möglichst geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt realisiert werden. In dem Bundesgesetz ist weiter vorgesehen, dass die Kantone einen Richtplan für geeignete Gebiete für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen von nationalem Interesse festlegen müssen. Zur Unterstützung hat der Bund dafür eine Evaluation von prüfenswerten Gebieten erstellt. Die Analyse erfolgte durch die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Umwelt (BAFU), Energie (BFE) und Landwirtschaft (BLW). Die Ergebnisse sollen den Kantonen eine Orientierung geben, seien aber nicht behördenverbindlich, heißt es in einer Mitteilung am Donnerstag.

Das wichtigste Ergebnis dabei: Die Analyse der Geodaten hat eine Fläche von 240.000 Hektar an «prüfenswerten Gebieten aus Sicht Bund» ergeben. Dies sind knapp sechs Prozent der Schweizer Landesfläche. Alle anderen Flächen seien als weniger wahrscheinlich bis für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geeignete Gebiete eingestuft worden. Dabei handelt es sich unter anderem um Waldflächen, stehende Gewässer, Bauzonen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen, die etwa die Hälfte der Landesfläche ausmachen.

Nach Ansicht der Autoren reichen die 240.000 Hektar jedoch aus, dass die Kantone bei der Festlegung der geeigneten Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von nationalem Interesse immer noch genügend Spielraum haben, um kantonale und kommunale Interessen zu berücksichtigen. Zudem könnten unterschiedliche kantonale Positionen zu Zielwerten für die Stromproduktion aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen austariert werden.

Die Analyse zeigt jedoch auch, dass die prüfenswerten Gebiete nicht gleichmäßig über die Schweiz verteilt sind. Vielmehr seien regionale Schwerpunkte im Westschweizer Jura, dem Voralpenbogen und den südexponierten Lagen der inneralpinen Täler erkennbar, heißt es zu den Ergebnissen weiter. Dagegen gebe es im Westen und Norden des Landes eher wenige oder keine prüfenswerten Gebiete aus Sicht des Bundes, womit sich die Spielräume bei der Festlegung für die Kantone deutlich reduzierten. Hier seien Synergien mit den vorgeschriebenen Gebieten für neue Windkraftanlagen oder mit vorhandenen Speicherseen denkbar, womit Energielandschaften entstehen könnten.

Am Ende seiner Analyse weist der Bund nochmals darauf hin, dass es sich nur um eine Grobbeurteilung der Schutz- und Nutzinteressen der einzelnen Flächen handele. Die Kantone könnten dies für ihre Richtplanung begutachten. Die Analyse sei jedoch kein Ersatz für eine eigenständige Interessenabwägung durch den Kanton.

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