Bundesjustizministerium vereinfacht Grundbuch-Einsicht für Erneuerbare-Vorhaben

Erneuerbare-Projektierer bekommen im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch. So können sie in Erfahrung bringen, wem ein Grundstück gehört, wenn sie dort einen Solarpark oder ein Windrad installieren wollen.
Solarpark, Sachsen-Anhalt, Meistro
Wem gehört die Fläche? Das Grundbuch verrät’s! | Quelle: Meistro

Die Fläche eignet sich bestens, um dort einen Solarpark zu installieren – doch wem gehört sie? Das können interessierte Erneuerbare-Projektierer künftig ohne Hürden beim Grundbuchamt in Erfahrung bringen: Das Bundesjustizministerium hat eine Verordnung erlassen, die solchen Unternehmen im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch gibt. Neben Photovoltaik- und Windenergie-Projektierern kommt die neue Regelung auch Betreibern von Mobilfunk- und Glasfasernetzen zugute.

Die Verordnung gilt für alle Erneuerbare-Unternehmen, die eine Solar- oder Onshore-Windenergieanlage mit einer Leistung von mindestens 750 Kilowatt projektieren wollen. Dazu genügt es, eine Eigenerklärung abzugeben. Einsichtsrecht genießen auch Betreiber, die bestehende Anlagen erweitern wollen.

Allerdings gilt das Einsichtsrecht nur für Flächen, die im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 des Baugesetzbuchs liegen, der mit dem Zweck aufgestellt wurde, eine Solaranlage zu errichten – oder die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.

Der Staat muss den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen so einfach und unbürokratisch machen wie möglich, sagt Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). „Mit unserer Verordnung leisten wir dazu einen Beitrag. Das Grundbuchamt kann beim Ausbau von Zukunftstechnologien wertvolle Unterstützung leisten. Deshalb schaffen wir klare Regeln für die erleichterte Grundbucheinsicht.“

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Kommentare

KW
Feb 19, 2026

Wie sieht es denn mit der Stromtrasse aus? Bekommt man für die Trassensicherung der Flurstücke entlang des Trassenverlaufs auch eine Grundbucheinsicht mit berechtigtem Interesse?

Eva-Rose Reche-Stute
Apr 16, 2025

Und wieder werden nur die Konzerne/Firmen gestärkt und der Bürger benachteiligt!!!
Erfährst du als Bürger von der Bauabsicht, bekommst du nämlich keine Auskunft, wessen Grund das ist!!