Goldgräberstimmung in den Kommunen
Finanzielle Beteiligung: Viele Kommunen erwarten die finanzielle Beteiligung an den Erlösen aus Großanlagen durch die Betreiber, dabei ist sie nach dem EEG nicht verpflichtend. Auch die Rückerstattung durch die Netzbetreiber ist kein Selbstläufer, wie die ersten Erfahrungen zeigen. Doch es könnte noch komplizierter werden, da immer mehr Bundesländer noch eigene Beteiligungsgesetze erlassen.
Eigentlich könnte es für viele Betreiber von großen Freiflächenanlagen ein Nullsummenspiel sein, wenn sie der Gemeinde, in der sie bauen wollen, etwas Gutes tun wollen. Seit 2021 können sie von Wind- und Solarparks ab einem Megawatt Leistung nach Paragraf 6 des EEG die Standortgemeinden mit der sogenannten kommunalen Beteiligung an den Einnahmen aus ihren Projekten …
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