Flexibilität: Industrieverbände warnen vor Akzeptanzverlust bei Wärmepumpe und Elektroauto

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Flexibilität im Netz soll nur auf Grundlage von marktlichen Anreizen geschaffen werden. Das ist die Auffassung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie BDH und des Verbands der Automobilindustrie VDA. In einem gemeinsamen Positionspapier heben die Industrieverbände den Stellenwert von intelligent steuerbaren Wärmepumpen und Ladesäulen hervor.

Besonders diese beiden Produktkategorien könnten nachfrageseitige Flexibilität in Stromnetz bringen. In diesem Sinne begrüßen die Verbände den Weg, den das Gesetz zum Neustart der Energiewende einschlägt, drängen aber zugleich auf eine rasche und konsequente Umsetzung der dafür notwendigen Regulatorik.

In dem Gesetz, durch das ein neuer Versuch beim Smart-Meter-Rollout angegangen werden soll, werden variable Stromtarife verpflichtend. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, dass Verbraucher mit Elektroautos und Wärmepumpen solche Tarife wahrnehmen wollen, um die Betriebskosten dieser Technik zu senken. Um solche Stromtarife zu nutzen, müssen Smart Meter bei den Kunden eingebaut werden. Das soll den Rollout beschleunigen.

„Mit variablen Netzentgelten können Elektroautos netzdienlich geladen und Netzengpässe präventiv vermieden werden“, sagte VDA-Geschäftsführer Andreas Rabe. “Die Fahrzeuge tragen so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung bei.“

Welche Form das Gesetz annimmt, ist noch nicht ganz klar. Die Befürchtung der Verbände ist, dass ein Fremdeingriff in die Laststeuerung durch den Netzbetreiber zu einer verringerten Akzeptanz für diese Schlüsseltechnologien der Energiewende führen werde. Ein Fremdeingriff durch den Netzbetreiber soll dabei nur im Notfall zur Wahrung der Systemstabilität möglich sein. Greift der Netzbetreiber ein und das eigene Haus wird unbehaglich kühl oder das Elektroauto wird nicht richtig vollgeladen, könnte das zu Unmut bei den Verbrauchern führen. Das Resultat wären geringere Verkaufszahlen von Elektroautos und Wärmepumpe.

Verbraucher müsste selbst entscheiden, ob sie Flexibilität zur Verfügung stellen wollen. Der Anreiz sollte durch entsprechende dynamische Stromtarife geschaffen werden. Dabei sind sowohl Varianten, bei denen die Entgelte in Abhängigkeit zum Netzzustand stehen, als auch Tarife, bei denen der Anteil der momentan verfügbaren erneuerbaren Energien preisbestimmend ist, denkbar. „Alternativ könnten auch standardisierte Marktprodukte nach Paragraf 14c Energiewirtschaftsgesetz zur Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz genutzt werden“, heißt es ihrem Positionspapier. Eingriffe nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz, bei denen der Netzbetreiber Lasten steuert, müssen Ultima Ratio bleiben, so die Verbände.

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