Schweiz: 1. Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 Kilowatt eröffnet

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In der Schweiz ist bei der Solarförderung im Jahr 2023 einiges anders. Neben der neu eingeführten hohen Einmalvergütung (HEIV), bei der bis zu 60 Prozent der bei der Inbetriebnahme maßgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet werden, gibt es nun auch Ausschreibungen. Am vergangenen Freitag ist die erste Runde für Photovoltaik-Anlagen ab 150 Kilowatt, die mindestens 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden, für die Abgabe der Gebote geöffnet worden. Bis zum 1. Februar läuft die Frist für die erste Runde. Weitere Runden sollen mit Stichtagen Anfang Mai, August und November folgen.

Die Gebote müssen auf dem Provono Kundenportal erfasst werden. Das Ausschreibungsvolumen liegt bei 50 Megawatt. Als Höchstwert sind 650 Schweizer Franken (etwa 650 Euro) pro Kilowatt festgesetzt. Zuschläge werden wie in Deutschland nach dem pay-as-bid-Verfahren vergeben, also die günstigsten Gebote werden bezuschlagt, bis die 50 Megawatt erreicht sind. Wenn die Gesamtleistung der Gebote unter dem Ausschreibungsvolumen bleibt, wird dieses automatisch auf 90 Prozent gekürzt. „Zusätzlich zur in der Auktion gewährten Einmalvergütung können für die Anlage oder die Anlagenteile, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die ab 2023 verfügbaren Boni (Neigungswinkelund/oder Höhenbonus) beansprucht werden“, wie es bei Pronovo weiter heißt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung müssen die Photovoltaik-Anlagen baureif sein, dürfen sich jedoch noch nicht in der Realisierung befinden. Die Frist für die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlagen nach Zuschlag liegt bei 18 Monaten.  Pro Grundstück dürfe nur ein Gebot je Auktionsrunde abgegeben werden.

Zum weiteren Prozedere heißt es, dass Pronovo innerhalb von maximal 14 Tagen die Bieter informiert, die einen Zuschlag erhalten haben. Auch nicht erfolgreiche Bieter würden informiert. Dann blieben 21 Tage Zeit, um die Sicherheitsleistung zu hinterlegen und anschließend werde die Zuschlagsverfügung erteilt. Dann beginnt die Frist von 18 Monaten für die Realisierung. Nach der Fertigstellung müssen die Photovoltaik-Anlagen spätestens nach drei Monaten im Kundenportal gemeldet sein. Nach Prüfung der Inbetriebnahmemeldung und der erforderlichen Beglaubigung durch einen Auditor zahlt Pronovo die Einmalvergütung sowie ausstehende Boni binnen vier Wochen aus und die Sicherheitsleistung zurück. Die Sicherheitsleistung beträgt etwa zehn Prozent der erwarteten Gesamtfördersumme. Nachträgliche Änderungen an den Geboten seien nicht möglich. Nicht erfolgreiche Gebote könnten in der Folgerunde erneut eingereicht werden oder die Einmalvergütung für große Anlagen (GREIV) beantragen.

Insgesamt stehen in diesem Jahr 600 Millionen Schweizer Franken für die Solarförderung in der Schweiz zur Verfügung.

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