Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zu Neuregelungen für private Photovoltaik-Dachanlagen

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Noch fehlt das finale Go aus Brüssel. Die EU-Kommission muss die mit dem EEG 2023 beschlossenen höheren Tarife für Photovoltaik-Anlagen noch genehmigen. Wenn dies der Fall ist, profitieren alle Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage seit dem 30. Juli in Betrieb genommen haben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Neuerungen nochmal für die Anlagenklasse zwischen 3 und 20 Kilowatt zusammengetragen. „Die EEG-Novellierung enthält deutliche Verbesserungen, die neue Anlagen erheblich attraktiver machen und vieles vereinfachen“, erklärt dazu Jörg Sutter, Photovoltaik-Experte der Verbraucherzentrale NRW.

Die neuen Vergütungssätze sehen vor, dass Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung für die Eigenversorgung eine Förderung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Jedoch kann der Betreiber, wenn er keinen Photovoltaik-Eigenverbrauch nach kann oder will, für den Volleinspeiser-Tarif optieren und erhält dann einen Bonus von 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung liegt der neue anzulegende Wert bei 7,5 Cent und der Volleinspeiser-Bonus bei 3,8 Cent pro Kilowattstunde. „Der Betrieb wird wirtschaftlicher, insbesondere bei größeren Anlagen können nun zwischen verschiedenen Betriebsmodellen wählen“, sagt Sutter weiter. Damit dürften auch Dächer für die Photovoltaik-Nutzung attraktiv werden, die bisher nicht genutzt wurden, da wenig oder kein Eigenverbrauch möglich ist. Bei Volleinspeise-Anlagen gilt zusätzlich, dass dies vor Inbetriebnahme und später jährlich dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden muss, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Im Zuge der jährlichen Meldung an den Netzbetreiber ist auch ein Wechsel zwischen den Tarifen möglich. Zudem können zwei Anlagen auf einem Dach betrieben werden, eine für den Eigenverbrauch und eine für die Volleinspeisung.

Als weiteren wichtigen Punkt sieht die Verbraucherzentrale NRW den Wegfall der EEG-Umlage an, weshalb ab 2023 der Erzeugungszähler auch bei bestehenden Photovoltaik-Dachanlagen entfallen könne. Die vom Netzbetreiber angemieteten Geräte könnten dann voraussichtlich ausgebaut werden, was Kosten spare, heißt es weiter. Zudem vereinfache sich die Abrechnung beim Stromverkauf deutlich. Abzuwarten bleibt allerdings, wie schnell die neuen Regelungen in der Praxis ihre Wirkung entfalten. Fachbetriebe für die Installation von Photovoltaik-Anlagen seien ausgebucht, weshalb Privathaushalte langfristig planen sollten. Im neuen EEG 2023 ist die Degression der Vergütungssätze allerdings auch bis Ende Januar 2024 ausgesetzt. Heißt: Bis dahin werden die höheren Tarife gelten, sofern die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erfolgt.

Neu ist in dem Gesetz geregelt, dass nun auch Photovoltaik-Anlagen auf Carports oder im Garten gefördert werden. Sie dürfen maximal 20 Kilowatt Leistung haben. Voraussetzung für die Förderung sei ein Nachweis, dass sich das dazugehörige Hausdach nicht für eine Photovoltaik-Anlage eignet. Konkrete Vorgaben dazu sollen in einer Verordnung festgelegt werden, die jedoch noch erarbeitet werden muss. Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen weisen allerdings auch daraufhin, dass für Photovoltaik-Anlagen auf Garagen oder im Garten das Baurecht gelte, also eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde erforderlich sei

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