Kanal in Spanien kann mit 160 Megawatt Photovoltaik ausgestattet werden

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von pv magazine Spanien

Die Regionalregierung von Navarra fördert ein vom spanischen Verband der Photovoltaik-Energieerzeuger (Anpier) vorgeschlagenes Pilotprojekt zur Erzeugung von nachhaltigem Strom durch die Bedeckung des Kanals von Navarra mit Solarmodulen. Es handelt sich um einen der größten künstlichen Bewässerungskanäle des Landes. Nach Angaben der Regionalregierung könnte das Photovoltaik-Projekt eine Kapazität von bis zu 160 Megawatt haben, was eine Verdoppelung der derzeit in der Region installierten Kapazität bedeuten würde.

Juan Antonio Cabrero, Vizepräsident und Abgeordneter von Navarra bei Anpier, wies in seiner Rede vor der Regierung von Navarra im vergangenen April auf die zahlreichen Vorteile hin, die dieses Projekt für die Umwelt mit sich bringt, da es sich um eine saubere Stromerzeugungsquelle handelt, die nicht zur Inanspruchnahme großer Naturflächen führen würde. Er betonte auch, dass diese Art von Projekt dazu beitragen würde, die Verdunstung von Wasser zu reduzieren, eine knappe und notwendige Quelle für die landwirtschaftliche Entwicklung in der Region. Zudem sei der Kühleffekt des Wassers auch für die Photovoltaik-Anlage von Vorteil, da er die Effizienz der Solarmodule erhöhe. Nach Angaben der Regionalregierung würde der Verlust von Wasser durch Verdunstung um 30 Prozent reduziert werden.

Nach einer Studie, die dem Ministerium für ländliche Entwicklung und Umwelt von den Unternehmen Energi.k und Naga Solar vorgelegt wurde, ist das vorgeschlagene Projekt technisch und finanziell realisierbar, da es die Verschattung deutlich verringern würde. Anpier erklärte, dass dieser Vorschlag in allen Kanälen mit ähnlichen Merkmalen, die es in allen autonomen Gemeinschaften Spaniens gibt, replizierbar sei. „Wir von Anpier unterstützen kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen und fordern, dass sie an Orten errichtet werden, an denen die Verteilungs- und Übertragungsnetze effizienter sind, an denen bestehende Infrastrukturen genutzt werden können oder an Orten, die kein Naturerbe darstellen oder keine besondere landwirtschaftliche Nutzung aufweisen, wo die Anlagen die natürlichen Lebensräume und die landwirtschaftlichen Flächen nicht verändern“, so der Verband weiter.

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