BAFA: Antragsverfahren für reduzierte EEG-Umlage für Wasserstoff-Herstellung eröffnet

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Antragsverfahren für die begrenzte EEG-Umlage für die elektrochemische Wasserstoffherstellung eröffnet. Noch bis zum 30. September 2021 könnten Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig der „Herstellung von Industriegasen“ einen Antrag auf Begrenzung stellen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Begrenzung greift nach den Vorgaben des EEG 2021 bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 Prozent oder weniger, je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen.

Die Festlegung hatte der Bundestag noch kurz vor der Sommerpause mit dem novellierten Klimaschutzgesetz und Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Auch liegt nach Angaben der BAFA die beihilferechtliche Zustimmung der Europäischen Kommission für weite Teile dieses Verfahren bereits vor. Daher könne das Verfahren für die bereits beihilferechtlich genehmigten Teile erfolgen. Mit der Begrenzung der EEG-Umlagezahlungen werde eine wirtschaftliche Grundlage für die elektrochemische Herstellung von grünem Wasserstoff geschaffen. Die elektrochemische Herstellung biete große Potentiale für eine umweltfreundliche Produktion von Wasserstoff, sei gleichzeitig aber sehr stromintensiv. Die verminderte EEG-Umlage soll daher den Markthochlauf der Wasserstoffproduktion unterstützen, wobei die Regelung in der Startphase die elektrochemische Herstellung sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch unter dem Einsatz von Erneuerbaren gilt.

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