Gutachten: EnWG-Novelle bringt Transparenz in den Strommix der Versorger

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Mit der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung neue Regeln zur Stromkennzeichung verankern – und so mehr Transparenz in den Stromvertrieb bringen. Das könnte mit dem vorliegenden Entwurf durchaus gelingen, wie ein Gutachten des Hamburg Instituts – ein auf die Energiebranche spezialisiertes Beratungsunternehmen – im Auftrag des Ökostromversorgers Lichtblick zeigt. Die Novelle durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren.

Das Hamburg Institut hat analysiert, wie sich der Unternehmens-Strommix von 30 Versorgern durch die Neuregelung verändert. So weist zum Beispiel Eon aktuell einen Ökostrom-Anteil von insgesamt 56 Prozent aus – nach den geplanten Regeln sind es noch 7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei anderen großen Versorgern: Bei Enbw fällt der Ökostrom-Anteil von 65 auf 13 Prozent, bei Vattenfall von 66 auf 15 Prozent und bei EWE von 51 auf 11 Prozent. Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Damit wird sichtbarer, welchen Klima-Fußabdruck der Strom eines Versorgers hat.

Stromkennzeichnung laut aktuell gültiger beziehungsweise geplanter Regeln

Grafik: Lichtblick

Die aktuell gültigen Regeln erwecken den Eindruck, Versorger kauften bereits große Mengen Ökostrom. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Diese EEG-Angabe hat allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun. Damit ist Schluss, wenn der Entwurf zum EnWG so in Kraft tritt – zumindest beim Unternehmens-Strommix, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behält der Gesetzgeber die alte Regelung bei.

„Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber. Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing“, betont Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von Lichtblick. „Mit der Neuregelung wird künftig klar ersichtlich, ob Stromversorger ihren Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen beziehen.“

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