Steueränderungen zur Corona-Krise
Steuertipps: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, einige steuerliche Änderungen zu beschließen. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen sind dabei vor allem die zeitweise Senkung des Umsatzsteuersatzes und die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung relevant.
Umsatzsteuer befristet gesenkt Der Steuersatz der regulären Umsatzsteuer wurde kurzfristig und nur für den Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Das wirkt sich bei Photovoltaikbetreibern auf mehrfache Weise aus: Beim Kauf oder Verkauf einer Anlage und bei den laufenden Kosten, bei der Abrechnung der …
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