Kanzlerin Merkel schaffte mit ihrer Atompolitik ein milliardenschweres Finanzdebakel

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Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage von Vattenfall Recht gegeben, wonach die Bundesregierung keine ausreichenden Schadensersatzregelungen für den Atomausstieg im Jahre 2011 geschaffen hat. Auch die spätere Gesetzgebung zum Schadensersatz aus dem Jahre 2016 ist verfassungswidrig und schlampig aufgrund vieler Verfahrensfehler. Deswegen werden wir alle als Steuerzahler milliardenschwere Schadensersatzzahlungen leisten müssen. Und das Ende der Schadensersatzforderungen ist noch längst nicht in Sicht, wie die anhängige 5 Milliarden Euro schwere Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington zeigt. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vattenfall-klage-atomausstieg-103.html)

Der atompolitische Irrweg unter Kanzlerin Merkel ist eine nun seit einem Jahrzehnt dauernde Geschichte von Pleiten und Pannen zum massiven Schaden der Steuerzahler und der Umwelt.

Zunächst hatte die Regierung unter Kanzlerin Merkel gegen große gesellschaftliche Proteste den rot-grünen Atomausstieg mit einer Laufzeitverlängerung im September 2010 abgeschafft. Damals hatten wir Grünen im federführenden Umweltausschuss heftig vor dieser gravierenden Fehlentscheidung gewarnt. Als Obmann der Grünen im Umweltausschuss kritisierte ich, dass damit der schwer errungene rot-grüne Atomausstieg leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Unter Rot-Grün gelang es bereits im Jahre 2000 in zähen Verhandlungen mit der Atomwirtschaft, einen Atomkonsens auszuhandeln, in welchem die Atomkonzerne sich verpflichteten, keinen Schadensersatz zu fordern. Genau dieser Erfolg wurde mit der Laufzeitverlängerung von 2010 über Bord geworfen.

Allen unseren Argumenten zum Trotz wurde die Laufzeitverlängerung 2010 durch den Bundestag gepeitscht. Mir ist es eine bleibende Erinnerung, wie der damalige Fraktionsvorsitzende der Union, Peter Altmaier, im Umweltausschuss anwesend war, keine inhaltliche Debatte zuließ und nur darauf drang, die Laufzeitverlängerung durchzubringen. Es war das einzige Mal in meiner 15-jährigen Zeit im Bundestag, bei dem ich erlebte, dass ein Fraktionsvorsitzender extra an einer Ausschusssitzung teilnahm, um ein Gesetzesprojekt durchzupeitschen.

Doch dann ereignete sich im März 2011 der furchtbare Super-GAU von Fukushima. Immerhin erkannte Kanzlerin Merkel ihre dramatische Fehlleistung der Laufzeitverlängerung und setzte gegen große Widerstände in den eigenen Reihen den schwarz-gelben Atomausstieg durch, wieder überhastetet und mit hoher Geschwindigkeit. Im Umweltausschuss kritisierten wir Grünen, dass das Gesetz schlampig gemacht sei und Milliardenklagen als Schadensersatzforderung der Atomkonzerne zu befürchten seien. Wie immer wurden unsere Bedenken einfach vom Tisch gefegt. Dabei hatte auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages klare Bedenken gegen die Art des schwarz-gelben Atomausstieges geäußert und vor möglichen Schadensersatzklagen der betroffenen Atomkonzerne gewarnt. (https://www.bundestag.de/resource/blob/413920/6d1e438bed30ba976121b641bfa0aed8/WD-3-115-11-pdf-data.pdf)

Nichts von der Kritik der Opposition und der nicht nur vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgetragenen Bedenken wurde von der Regierungskoalition aufgegriffen, sondern sie zogen den Gesetzgebungsprozess schlecht, schlampig und knallhart durch.

Heute, 10 Jahre später bekommen wir über das Bundesverfassungsgericht als Steuerzahler die Quittung für die in allen Belangen schlampige und verfehlte Atompolitik unter Kanzlerin Merkel.

Und dieser katastrophale Politikstil dauert bis heute an. Die seit 2005 und bis heute andauernde verheerende Politik gegen die erneuerbaren Energien hat dazu geführt, dass die Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien massiv eingebrochen ist. Die jetzt dem Bundestag vom Bundeskabinett vorgelegte EEG-Novelle würde, bei entsprechender Verabschiedung im Bundestag, einen weiteren Einbruch des Ausbaus der erneuerbaren bedeuten. Und nun gibt es die immer stärker vernehmbare Debatte in Deutschland, dass wegen des „leider“ zu langsamen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Nichterreichung der Klimaziele eine erneute Laufzeitverlängerung der letzten noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke doch „eine sinnvolle Option“ sei.

Der Atompolitische Irrweg von Kanzlerin Merkel hat bis heute kein Ende gefunden und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dazu sein höchstrichterliches Attest dazu erteilt.

Wann endlich begreifen die Menschen in Deutschland, wie schlecht, schlampig und mit falschen Zielvorstellungen im Energiesektor die vergangenen Regierungen aus CDU/CSU, FDP bzw. SPD unter Kanzlerin Merkel gearbeitet haben und weiterhin arbeiten.

— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unter www.hans-josef-fell.de. —

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