Verbraucherzentrale: Haushalte werden bei Finanzierung von Netzbetrieb und -ausbau gegenüber Industrie benachteiligt

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Die Stromkosten in Deutschland sind unfair verteilt, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Haushalte müssten übermäßig viel zur Finanzierung von Netzbetrieb und -ausbau beitragen, während die Industrie geschont werde. Die derzeit diskutierte Einführung eines anschlussbezogenen Entgelts zusätzlich zum Netzentgelt für private Verbraucher würde diese Ungerechtigkeit noch verschärfen, so die Verbraucherschützer. Auch die neue Netzumlage für Offshore-Windparks geht nach Ansicht des vzbv auf Kosten der Haushalte. Sie würden durch die Neuregelung gegenüber der Industrie benachteiligt.

„Die Bundesregierung treibt die unfaire Verteilung der Stromkosten weiter voran. Private Verbraucher werden über die Offshore-Netzumlage erneut für zusätzliche Industrieausnahmen zur Kasse gebeten“, erklärt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Und es droht weiteres Ungemach bei den Netzentgelten. Die Bundesregierung darf die Stromkosten nicht weiter zu Lasten der privaten Haushalte umschichten.“

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und das Beratungsunternehmen Consentec schlagen in einer im Auftrag der Bundesregierung erstellten Studie vor, zusätzlich zu Arbeits- und Grundpreis ein anschlussbezogenes Entgelt für private Verbraucher einzuführen. Im Gegenzug sollten die arbeits- und leistungsbezogenen Komponenten der Netzentgelte reduziert werden. Unter dem Strich kommt es damit aber zu deutlichen Kostensteigerungen für die privaten Verbraucher, fürchtet der vzbv. Der Verband fordert, dass sich das Netzentgelt weit überwiegend auf den Arbeitspreis als leistungsabhängige und flexible Preiskomponente stützen soll. „Damit könnte eine faire Kostenverteilung bei den Netz- und Stromkosten vor allem für Geringverbraucher und einkommensschwache Haushalte erreicht werden“, schreibt der vzbv in einer Stellungnahme zur Studie.

Hart ins Gericht gehen die Verbraucherschützer auch mit der Neuregelung bei der Finanzierung des Netzanschlusses von Offshore-Windparks. Dieser wird nicht mehr über die Netzentgelte, sondern über eine neue Offshore-Netzumlage finanziert. Analog zur EEG-Umlage können sich Industriebetriebe von dieser Netzumlage befreien lassen. Für 2019 haben die Übertragungsnetzbetreiber haben am Montag veröffentlicht, dass sie bei 0,416 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Die bisherige Offshore-Haftungsumlage lag 2018 noch bei 0,037 Cent pro Kilowattstunde. Der vzbv kritisiert, diese Kosten müssen die Verbraucher zahlen – die selber wiederum keine Befreiung in Anspruch nehmen können. Bei der zuvor gemutmaßten Höhe der Offshore-Netzumlage von mindestens 0,345 Cent pro Kilowattstunde bezifferten die Verbraucherschützer die Zusatzbelastung für Durchschnittshaushalte von mindestens 13,80 Euro jährlich.

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