Ist dem Wortlaut des EEG noch zu trauen?
Bauliche Anlagen: Die Flächenkategorie der „sonstigen baulichen Anlagen“ ist bei Betreibern wegen der im Vergleich zu Freiflächenanlagen bestehenden Privilegien beliebt. Eine Entscheidung des OLG Brandenburg
sorgt nun für Unsicherheit. Eine Entscheidung des OLG Koblenz könnte die Gewissheit wiederherstellen. Was letztendlich gilt – nicht, was richtig ist –, entscheidet der BGH. Bis der sich zu allen Fallvarianten geäußert
hat, wird es allerdings noch etwas dauern.
In gut zehn Jahren ist das EEG von 21 Paragrafen und einer Anlage (EEG 2004) auf 104 Paragrafen und vier Anlagen (EEG 2017) angeschwollen. Welche der vielen Novellen auch immer für den Paragrafenzuwachs gesorgt hat: Stets ging oder geht es um Verhaltenskontrolle der Anlagenbetreiber.Die Grundstimmung entwickelte sich zunehmend so: Anlagenbetreiber wenden das Gesetz nicht an, sondern treiben …
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung