Marktstammdatenregister verzögert sich – Meldepflicht für Photovoltaik-Anlagen bleibt

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Mit dem Marktstammdatenregister sollte es ab dem 1. Juli einen Gesamtüberblick über alle bestehenden und neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer und konventioneller Energie geben. Es verzögert sich nun aber, wie der Internetseite der Bundesnetzagentur zu entnehmen ist. Demnach befinde sich das Marktstammdatenregister noch im Aufbau. Nur Netzbetreiber könnten derzeit ihr Unternehmen registrieren. Für alle anderen Akteure sei eine Nutzung voraussichtlich ab Herbst möglich. „Einen konkreten Starttermin haben wir noch nicht“, erklärte ein Sprecher der Bonner Behörde auf Nachfrage von pv magazine. Die Bundesnetzagentur werde diesen zu gegebener Zeit aber publik machen.

„Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium im März. Damals hatte das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Es solle auch zur Entbürokratisierung beitragen.

Bis zum offiziellen Start bleiben nun die bisherigen Meldepflichten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bestehen. Die EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen würden wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal erfasst. Dafür gelte nun eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme der Anlagen oder ab Erteilung der Genehmigungen. Bislang seien es nur drei Wochen gewesen.

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