Mieterstrom – praktische Erfahrungen

Teilen

Können Mieterstrommodelle auch mit Kleinwindkraftanlagen oder Hybridanwendungen, etwa Photovoltaik und Blockheizkraftwerk, umgesetzt werden?

Prinzipiell ist dies möglich. Bei zwei lokalen Stromgeneratoren ist der Aufwand höher als bei nur einem Generator, da ein Messkonzept mit zwei Zweirichtungszählern benötigt wird, um die Photovoltaik und den zweiten Stromgenerator messtechnisch voneinander abzugrenzen. Der Windstrom aus kleinen Windkraftanlagen ist meines Wissens jedoch in der Produktion teurer als Solarstrom. In diesem Fall stellt sich die Frage der Gesamtrentabilität des Modells. Wesentlich besser rechnen sich Blockheizkraftwerke (BHKW) bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung bei hohem Stromverbrauch. Vor allem bei moduliertem Betrieb ermöglicht die Kombination mit Photovoltaik im Sommer und BHKW hauptsächlich im Winter attraktive Renditen.

Wie hoch sind die Kosten für den Messstellenbetrieb und welche Zähler werden bei einem Mieterstromkonzept benötigt?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung finden Sie in den Preisblättern der Verteilnetzbetreiber (VNB). Seit der Liberalisierung gibt es neben den an Versorger und Netzbetreiber gebundenen Messstellenbetreibern (MSB) auch unabhängige Anbieter wie Getec oder Discovergy. Für den Mieterstromanbieter ist es ein Rechenexempel oder eine Frage der strategischen Positionierung, mit welchem MSB und Zählertyp er das jeweilige Messkonzept beim VNB anmeldet.

Gemäß Bundesnetzagentur müssen Mieterstrom-Messkonzepte drei verschiedene Zählertypen enthalten. Am wichtigsten ist der Zweirichtungszähler (Summenzähler). Außerdem benötigt man jeweils einen Produktionszähler (Einrichtungszähler) pro Stromgenerator und Bezugszähler bei den jeweiligen Letztverbrauchern (siehe Grafik). Die VNB gestatten bei Mieterstrom den Weiterbetrieb bestehender Zähler bei Letztverbrauchern. Bei Projekten in Bestandsgebäuden werden vom Messstellenbetreiber des Lieferanten deshalb oft die alten Zähler der Mieterstromanlage weiterverwendet.

Falls intelligente Zähler (Smart Meter) eingebaut und betrieben werden, muss der Lieferant mit Mehrkosten kalkulieren. Dafür erleichtern Smart Meter im Anschluss dann aber die Abrechnung und reduzieren Aufwände für den MSB. Aus diesem Grund macht es bei Neubauten, die mit Photovoltaikanlage und/oder BHKW geplant werden, für den Stromlieferanten oft Sinn, abgestimmt mit dem Gebäudeeigentümer gleich Smart Meter einzubauen.

Bei Mieterstrom sprechen die VNB hinter dem Netzverknüpfungspunkt am Summenzähler von einer sogenannten Kundenanlage. Die Zähler der Kundenanlage liegen außerhalb des regulierten Bereichs. Für diese Zähler herrscht Vertragsfreiheit. Alle Zähler, auch die innerhalb der Kundenanlage, müssen jedoch den allgemeinen technischen Regeln entsprechen und in regelmäßigen Abständen geeicht werden – Standardzähler das erste Mal nach 15 Jahren, Smart Meter nach acht Jahren. Die Summenzähler an der Grenze der Kundenanlage und die Produktionszähler der Generatoren gehören zum regulierten Bereich. Sie nehmen an der sogenannten Marktkommunikation teil. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, dem VNB die Messwerte der regulierten Zähler in einem gesetzlich definierten Format zu übermitteln (EDIFACT).

Welche Rolle spielen Speicher bei Mieterstrommodellen?

Speicher sind bei Mehrfamilienhäusern mit hohen Direktverbrauchsquoten zunächst weniger rentabel oder werden nicht benötigt, da der Direktverbrauch vor Ort mit bis zu 80 Prozent meist ausreichend hoch ist. Im zweiten Schritt können Speicher jedoch sehr wohl eine sinnvolle und rentable Ergänzung sein und die Erhöhung der Autarkie ermöglichen, zum Beispiel wenn große Produktionsmengen auf fluktuierende niedrige Verbräuche treffen. Das gilt etwa für Gewerbeobjekte oder Schulen am Wochenende. Der Einsatz, die Größe und die Rentabilität hängt also vom Einzelfall ab. Denkbar ist beim Einsatz von Speichern zukünftig sehr vieles, vorausgesetzt die Preise der Speichersysteme fallen weiter.

Ab welcher Lieferquote wird Mieterstrom ein Business Case für Versorger?

Ich bin der festen Überzeugung, dass das Photovoltaikgeschäft der Zukunft in Städten gemacht wird. Mieterstrom ist dabei meines Erachtens das am besten geeignete Werkzeug, denn es ermöglicht, auch unter den ungünstigen gesetzlichen Randbedingungen Projekte zwischen 10 und 100 Kilowatt zu realisieren.

Der Business Case für weniger als fünf Mietparteien ist dabei eher etwas für Idealisten. Je nachdem wie die Kostenstruktur der Stromanbieter ist, steht ab zehn, besser 20 Parteien der Einmalaufwand in ausreichend gutem Verhältnis zu den laufenden Erträgen. Mieterstromprojekte gelingen nach meiner Erfahrung aber nur, wenn alle beteiligten Firmen, das heißt Mieterstromanbieter, Messstellenbetreiber, Anbieter der Abrechnungsdienstleistung, Betreiber und Errichter der Photovoltaikanlagen „bei dem gemeinsamen Gewerk“ fair miteinander umgehen und sich nicht gegeneinander optimieren.

Da der Endkunde die volle Transparenz beim Verkaufspreis pro Kilowattstunde und Grundpreis hat und jederzeit wechseln kann, muss vor Beginn des Projekts vereinbart werden, wie man das Mieterstromprodukt positioniert und wie die Marge zwischen den Partnern verteilt wird. Der Preisvorteil zum Netzstrom besteht nur aus der eingesparten Netznutzung für den lokal erzeugten Stromanteil. Somit ist insgesamt wenig Luft in diesem Geschäftsmodell.

Wie sieht eine Beispielrechnung für ein Mieterstrommodell mit einer 30-Kilowatt-Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus aus, bei der 30.000 Kilowattstunden Solarstrom im Jahr produziert werden?

Bei fünf Cent Preisvorteil gegenüber dem Netzstrom ergibt sich für den Betreiber ein Mehrertrag von 1.500 Euro pro Jahr. Wenn zehn Parteien mit 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch in dem Haus beim Mieterstrom mitmachen und jedem ein Preisnachlass von einem Cent pro Kilowattstunde gewährt wird, sind 300 Euro weg. Wenn man dem Betreiber zwei Cent Mehrvergütung und dem Vermieter zwei Cent als Dachpacht gibt, bekämen diese je 600 Euro pro Jahr.

Die Fragen, die sich Vermieter, potenzielle Betreiber und zukünftige Investoren von Photovoltaikanlagen stellen müssen, sind: Reichen zwei Cent Mehrvergütung, um auf die gewünschte Zielrendite zu kommen, beziehungsweise verpachte ich mein Dach für Einnahmen von 12.000 Euro über die kommenden 20 Jahre?

Leider ist den allermeisten Stromanbietern und Endkunden herzlich egal, aus welchen Quellen der Strom bezogen wird. Der Preis ist nach wie vor das stärkste Argument. Das bedeutet, dass Stromlieferanten bei höherem Abwicklungsaufwand auch beim Mieterstrom mindestens auf die Zielmarge der sonstigen Strombelieferung kommen müssen. Das gelingt nur bei einer schlanken Abwicklung des Geschäftsprozesses sowie ausreichend langer Vertragslaufzeit und hoher Kundenbindung, um die Einmalaufwände zurückverdienen zu können.

Sollten in einer Stadt trotz unterschiedlicher technischer Voraussetzungen, wie Dachneigung und -ausrichtung, der gleiche Mieterstromtarif bei den unterschiedlichen Objekten gelten?

Das wird wohl nicht so leicht möglich sein. Wenn ein Anbieter es schafft, ein größeres Portfolio in einem Netzabschnitt zu realisieren, ist es aber sinnvoll, ein Mischpreisangebot zu machen. Meine Erwartung ist eher, dass Strompreise nicht nur nach Anbieter und Erzeugungsart, sondern mit zunehmender Digitalisierung auch zeitlich individueller werden.

Muss man in allen deutschen Städten mit der Notwendigkeit von denkmalrechtlicher Genehmigung einschließlich einer „Sichtfeldanalyse“ auch bei normal hohen Wohnhäusern rechnen?

Natürlich nicht, denn Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich nach der Bauordnung genehmigungsfrei. Nur bei denkmalgeschützten Objekten oder Objekten im Ensembleschutz muss eine Genehmigung durch die Baubehörden erteilt werden.

Was ist konkret anders bei Urbane Energie als bei den bisher bekannten Mieterstrommodellen?

Um mit dem Mieterstrom aus der Nische zu kommen, haben wir einen skalierbaren Prozess entwickelt, der kostengünstig die spezifischen Herausforderungen überwindet. Der wichtigste Unterschied zu anderen Anbietern ist, dass wir selbst nicht als Anbieter eines Mieterstromtarifs, sondern mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall zusammen als Dienstleister auftreten. Wir ermöglichen es Stadtwerken, Energiedienstleistern, aber auch Immobilienunternehmen, mit überschaubarem Aufwand und parallel zu ihren bestehenden IT-Systemen zum Stromlieferanten ihrer Mieter zu werden. Ein Stadtwerk will keinen Rundum-Dienstleister, der ihm die Strombeschaffung und das Pricing abnimmt, was zu seinem Kerngeschäft gehört. Stadtwerke brauchen einen Anbieter, der ihnen mit einer flexiblen, skalierbaren, aber gleichzeitig stabilen IT-Lösung den komplexen Abrechnungsprozess beim Mieterstrom abnimmt. Die Zusatzaufwände für die Abrechnung, zusammen mit dem Messkonzept, müssen dabei so günstig erbracht werden, dass die Abwicklung insgesamt nicht mehr kostet als bei einem normalen Stromkunden. Sonst reicht die Marge nicht. (Zusammengestellt von Sandra Enkhardt)

Der Autor Harald Will gründete im Frühjahr 2015 Urbane Energie mit dem Schwerpunkt auf Mieterstrom. Seit August 2015 kooperiert er mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall im Vertrieb von Energiedienstleistungen und der Entwicklung und Vermarktung von massenmarktfähigen Mieterstromprodukten als Dienstleister für Energieversorger, Energiedienstleister und die Immobilienwirtschaft. Zuvor war er Gründungsgeschäftsführer der Solarinitiative München mit dem Schwerpunkt auf Beratung und Planung dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen im urbanen Raum sowie Mieterstrom.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

1 comment

  1. Der Beitrag zum Thema Marktkommunikation von Energieversorgern ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

Schreibe einen Kommentar zu Rachelle Wilber Antworten abbrechen

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.