Centrosolar befragt Anleihegläubiger

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Die Centrosolar Group AG will ihre Anleihegläubiger befragen, ob sie weiterhin die geplante Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital wünschen. Dazu sei nun eine Umfrage gestartet worden, teilte das Münchner Photovoltaik-Unternehmen mit, dass sich derzeit in einem sogenannten Schutzschirmverfahren befindet. „Im Mai 2013 hatten die Anleihegläubiger eine Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital mit einer Mehrheit von über 99 Prozent beschlossen. Durch die Anmeldung des Schutzschirmverfahrens im Oktober 2013 ist jedoch eine neue Situation entstanden, so dass der Beschluss nicht mehr umgesetzt wurde“, erklärte der Centrosolar-Vorstandschef Alexander Kirsch zum Hintergrund. Es sei aber möglich, dass die Umwandlung im Rahmen einer Gläubigerversammlung im ersten Quartal 2014 erneut beschlossen werde, wenn die Gläubiger dies mehrheitlich wünschten. Letztendlich werde der Vorstand anhand der Ergebnisse entscheiden, ob der Umwandlungsplan weiter verfolgt werde oder nicht.

Centrosolar plante ursprünglich einen Kapital- und Schuldenschnitt. Dabei sollte das Grundkapital von 20,35 Millionen Euro auf 814.000 Euro herabgesetzt werden und die Zahl der Aktien sich im ersten Schritt im Verhältnis 25 zu 1. verringern Als nächstes wird das Grundkapital wieder zu erhöht. Dabei sollen die Inhaber der Wandelschuldanleihe das Recht erhalten, im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ohne weitere Gegenleistung insgesamt 5.500.000 neue Aktien des Photovoltaik-Unternehmens über die neu zu schaffende Abwicklungsstelle zeichnen zu können. Damit hätten die Anleihegläubiger nach dem Debt-to-Equity-Swap eine Mehrheit an Centrosolar gehalten.

Mitte Oktober entschied sich der Centrosolar-Vorstand dann aber doch für die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens nach dem deutschen Insolvenzrecht. Er hofft mit der Sanierung in Eigenregie auch eine schnelle Umsetzung der Restrukturierung. Ein Grund für den Gang zum Amtsgericht sei dabei auch die schleppende Verbesserung der Marktlage gewesen. Diese vollziehe sich langsamer als vorgesehen, hieß es damals. Der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften – Centrosolar Group AG, die Centrosolar AG sowie die Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH – sollte zunächst weitergehen. Für die beiden letztgenannten Tochtergesellschaften beantragte das Münchner Unternehmen nach der Einigung mit den Banken kurze Zeit später die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens.

Im dritten Quartal hatte Centrosolar einen deutlichen Umsatzeinbruch um rund 40 Prozent hinnehmen müssen. Der Umsatz in den ersten drei Quartalen lag gerade einmal bei 85 Millionen Euro bei einem erhöhten Ebitda-Verlust von 18,2 Millionen Euro. (Sandra Enkhardt)

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