PV nicht immer Ländersache

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Welche Möglichkeiten haben die Länder für einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren und machen sie Gebrauch davon? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Studie „Zukünftiger Ausbau erneuerbarer Energieträger unter besonderer Berücksichtigung der Bundesländer“, die die Berliner Forschungsstelle für das Bundesumweltministerium verfasste.

Hauptfazit: „Die Palette der Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der Erneuerbaren ist vorhanden, von der Verwaltung der Liegenschaften über das Landesplanungsrecht, die Initiierung von Pilotprojekten bis zur Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Doch vieles davon fristet ein Schattendasein“, sagt der Politikwissenschaftler und Projektleiter Lutz Mez.

Viele Möglichkeiten

Dies gilt auch für die Photovoltaik. So könnten beispielsweise viel häufiger als bisher Staatskanzleien oder Polizeipräsidien mit PV-Modulen bestückt, Solardachbörsen initiiert oder landeseigene Liegenschaften mit Sonnenstrom versorgt werden. Wie in Nordrhein-Westfalen könnten Solarlandesligen gestartet werden, um einen Wettbewerb für den Ausbau der Photovoltaik zu entfachen. Landesregierungen könnten mit Wanderausstellungen wie in Baden-Württemberg über die Einsatzmöglichkeiten von Sonne & Co. aufklären. Landesgewerbeämter könnten mit Praxisleitfäden Hilfestellung für die Planung von PV-Anlagen geben. Defiziten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung könnte mit einer Qualifizierungskampagne Erneuerbare Energien wie in Baden-Württemberg begegnet werden.

Leuchtturmprojekte fördern

Ein wichtiger landespolitischer Hebel ist auch die finanzielle Förderung von praxisorientierten wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg. „Mehr Bundesländer sollten zudem Leuchtturm-Projekte wie die 50 modellhaften Solarsiedlungen der nordrhein-westfälischen Landesinitiative Zukunftsenergien (LIZ) in Gang bringen“, betont Mez.

Die Wissenschaftler vermissen außerdem eigene energiepolitische Programme der Länder, die sich in einem Landesenergiegesetz oder in einem Landesklimaschutzgesetz niederschlagen könnten. Darin sollten konkrete Vorgaben zur CO₂-Reduzierung und zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieträger aufgestellt werden.

Einen Wiedereinstieg in die finanzielle Breitenförderung der Erneuerbaren durch die Länder hält Mez allerdings angesichts des EEG und anderer Bundesprogramme nicht für sinnvoll. Die Stärke der Länder sei die Förderung von öffentlichkeitswirksamen Vorbildprojekten sowie Information, Beratung und Aus- und Weiterbildung. Eine zentrale Rolle spiele zudem eine verstärkte Koordination der Zusammenarbeit von Initiativen wie dem Kompetenzfeld Photovoltaik beim LIZ in Nordrhein-Westfalen.

Landesrechtliche Hemmnisse sehen die Forscher vor allem bei der Windkraftnutzung und im regenerativen Wärmebereich. Man darf gespannt sein, ob zumindest einige Vorschläge der Berliner Forscher in der praktischen Landespolitik ankommen.

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