Photon Europe: Gläubiger fordern mehr als neun Millionen Euro

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Photon Europe GmbH liegt der Redaktion des pv magazine eine Gläubigerliste mit jeweiligem Forderungsgrund und –betrag der Gläubiger vor. Aus dem Dokument geht hervor, dass sich die Forderungen auf eine Gesamtsumme von mehr als neun Millionen Euro belaufen. Die Vermögenswerte werden mit zwei Millionen Euro angegeben.

Die höchste Einzelforderung eines Gläubigers beläuft sich dabei auf knapp mehr als eine Million Euro. Weitere 17 Gläubiger stellen Forderung im sechsstelligen Bereich, darunter Banken, Krankenkassen und zusammengenommen Mitarbeiter des Verlags. Weitere knapp 60 Gläubiger stellen Forderungen im fünfstelligen Bereich. Die Photon Power AG, eine Tochter der Photon Holding, stellt zudem Forderungen aus Darlehen aus den Jahren 2011 und 2012 in einer Höhe von 454.000 Euro. Das ist mehr, als Vorstand Ralf Heuser im Februar gegenüber der Redaktionangegeben hat. Ein Teil der Forderungen von Sozialkassen datiert noch auf Ende 2010 zurück, als der Solarmarkt sehr gut lief.

Der Insolvenzverwalter wollte die Richtigkeit der Liste nicht bestätigen. „Wir kommentieren keine Zahlen“, sagt dessen Sprecher Holger Voskuhl. Sie würden auf der Gläubigerversammlung am Freitag diskutiert. Im Prinzip hätten die mehr als 600 gelisteten Gläubiger Zugang zu den Informationen. Gläubigerlisten enthalten die gestellten Forderungen, ohne dass sie schon auf ihre Richtigkeit geprüft sind. Das geschieht in der Regel nach der ersten Gläubigerversammlung. Allerdings liegen bei Insolvenzverfahren die tatsächlichen Schulden oft über den geforderten Werten. Gläubiger stellen oft keine Forderung, wenn sie nicht erwarten, dass Geld zurück fließt.

In den zwei Millionen Euro Vermögenswerten sind 1,5 Millionen bereits von Gläubigern bezahlte oder gepfändete Werte enthalten, die die Photon Europe von Gläubigern zurückfordern könne. Werden sie zurückgefordert, erhöht sich aber unter Umständen die Summe der Forderungen wieder entsprechend. Zu solchen Rückforderungen kommt es, wenn einige Gläubiger ausbezahlt werden, weil sie zum Beispiel durch Vollstreckung starken Druck aufbauen, obwohl im Insolvenzverfahren eigentlich alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen. In einem solchen Fall, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters die Gelder wieder zurückzufordern, sagt Holger Voskuhl. Zum Teil müsste dafür aber erst die Einverständniserklärung des Gläubigerausschuss eingeholt werden, da ein solches Verfahren ebenfalls wieder Geld kostet.

Die Eigentümer der insolventen Photon Europe GmbH sind auch die Eigentümer der Photon Publishing GmbH, die die Geschäfte seit Februar fortführt. Laut Onlineseite der Photon sind bisher die Februarausgaben erschienen. Die endgültige Entscheidung über die Fortführung des Geschäfts trifft die Gläubigerversammlung, die am Freitag tagt. (Mirco Sieg, Michael Fuhs)

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