Keine Diskriminierung von Batteriespeichern am Primärregelenergiemarkt

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Der 0 begrüßt, dass mit dem neu veröffentlichten Network Code on Load Frequency Control & Reserves (NC LFCR) der EU-Kommission keine Sonderregelungen für Batteriespeicher festgelegt wurden. Der Network Code soll die Vorhaltung von Reserveenergie und den Systembetrieb der Stromnetze regeln.

Anlagen, die Primärregelleistung zur Verfügung stellen wollen, müssen im Rahmen der Präqualifikation nachweisen, dass die die vorgehaltene Leistung für mindestens 15 Minuten erbringen können. Über längere Zeit wurde diskutiert, ob für Batteriespeicher eine Sonderregelung gelten solle, die anstatt der üblichen 15 Minuten dann 30 Minuten vorsieht. Mit der Veröffentlichung des neuen Network Codes, ist diese Diskussion nun wohl beendet. Eine Sonderregelung für Batteriespeicher ist nicht vorgesehen.

„Im Hinblick auf einen fairen und diskriminierungsfreien Regelenergiemarkt setzt die Kommission damit ein enorm wichtiges Signal für die Energiespeicherbranche“, heißt es beim Bundesverband Energiespeicher (BVES). „Die Kommission entscheidet sich nun zu Recht für eine technologieneutrale und marktwirtschaftliche sowie einheitliche Regelung“, so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. Der nächste wichtige Schritt sei nun, die Regeln der EU-Kommission in konstruktivem Austausch mit den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur schnell in die deutsche Präqualifikationspraxis umzusetzen, damit die zahlreichen Speicherprojekte dem Regelenergiemarkt schnell zur Verfügung stehen könnten.

Aus Sicht des BVES erfüllen Batteriespeicher die technischen Anforderungen an die Bereitstellung von Primärregelenergie in bisher nicht bekannter Qualität. Ein Über- oder Unterschwingen der geforderten Frequenz oder eine verzögerte Lieferung seien nicht gegeben. Zudem werde Primärregelenergie zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 15 bis maximal 30 Sekunden benötigt. „Danach greift bereits die Sekundärregelenergie ein, die innerhalb von 5 Minuten voll zur Verfügung stehen muss“, so der BVES. Damit sei ein Nachweis von 15 Minuten mehr als ausreichend, um die erforderliche Sicherheit zu liefern. (Mirco Sieg)

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