Geplante Belastung des Eigenverbrauchs trifft hauptsächlich Photovoltaik

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pv magazine: Vor dem nun angelaufenen Gesetzesprozess haben Sie die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs als Kollateralschaden bezeichnet, weil es der Bundesregierung wohl vorrangig darum gehen sollte, den großflächigen Umstieg der Industrie auf den Eigenverbrauch zu verhindern. Wenn Sie auf den aktuellen EEG-Gesetzentwurf schauen – ist diese Aussage noch haltbar?

Pfeiffer: Die Ironie liegt in der Politik häufig darin, dass am Ende etwas anderes dabei heraus kommt, als anfangs beabsichtigt war. In der Tat ist die Gefahr sehr groß, dass die Belastung am Ende an den Gewerbebetrieben hängen bleibt, deren Verbände nicht gut genug in das Bundeswirtschaftsministerium vernetzt sind sowie an den Privatkunden und damit den Mietern. Aus dem ursprünglich in Kauf genommenen Kollateralschaden für Photovoltaik könnte der Hauptschaden werden. Daneben könnte es die Kraft-Wärme-Kopplung noch richtig hart treffen. Da haben sich einige Erfinder der Idee kräftig verspekuliert, zum Schaden Dritter und zur Freude der konventionellen Energiewirtschaft.

Was denken Sie, welche Interessen sich aktuell durchgesetzt haben?

Soweit man das bislang beurteilen kann, setzen sich zwei Interessengruppen durch: zum einen die konventionelle Energiewirtschaft, der die Eigenversorgung schon immer ein Dorn im Auge war, zum anderen die energieintensive Industrie, die eine wahre Meisterschaft darin entwickelt hat, sich im Vergleich zu allen anderen privilegieren zu lassen. Wer sich die Begründung des Gesetzentwurfs anschaut, wird die Argumente der genannten Interessengruppen umfassend dargestellt wiederfinden. So wird sogar behauptet, dass die Eigenversorgung problematisch für das System sei. Erstaunlich, dass eine solch wilde Propaganda Eingang in einen Gesetzentwurf findet.

Was sind die größten Probleme für die Photovoltaik-Branche, sollte der aktuelle Entwurf so in Kraft treten?

Dann würde das Eigenversorgungssegment oberhalb von 10 Kilowatt weitgehend wegbrechen. Damit würden die Geschäftsmodelle zerstört, auf die die Branche in der jüngsten Zeit am meisten Hoffnung gesetzt hat und zu denen sie von der Politik bis vor kurzem noch ermuntert wurde.

Glauben Sie, dass die momentan geplante Bagatellgrenze von 10 Kilowatt im Laufe der Verhandlungen noch erhöht wird?

Die Hoffnung besteht, aber das ist schwer einzuschätzen.

Was wäre eine sinnvolle Bagatellgrenze?

Der BEE setzt sich für eine Bagatellgrenze ein, welche die ersten 1,25 Millionen Kilowattstunden umfasst. Das ist auch auf die Kraft-Wärme-Kopplung abgestimmt, bei der dies etwa einer 250 Kilowatt-Anlage entspricht. Damit würden immer noch erhebliche Einnahmen für das EEG-Konto generiert werden. Neben der Höhe ist auch die Ausgestaltung der Bagatellgrenze von großer Bedeutung. Nach dem aktuellen Stand würde sie abrupt wirken. Das heißt eine elf Kilowatt-Anlage würde für sämtliche Kilowattstunden belastet werden und nicht nur für die, die oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Das würde natürlich dazu führen, dass niemand mehr elf Kilowatt-Anlagen bauen würde. Da würde dann in eine Richtung optimiert werden, die der Sache nicht gerecht würde. Hersteller von KWK-Anlagen, die Anlagen von 11 bis 20 Kilowatt im Angebot haben, könnten deren Produktion gleich einstellen. Das ist ein schwerer handwerklicher Fehler, der völlig unverständlich ist, zumal ja auch davon ausgegangen werden muss, dass dann nicht mehr jedes Leistungsetikett stimmen wird. Dieser schwere handwerkliche Fehler würde vermutlich viele Rechtsanwaltskanzleien beschäftigen, sollte er nicht noch beseitigt werden. Man müsste es eigentlich nur so machen, wie dies bei den Vergütungsregelungen auch gilt, wenn bei größeren Anlagen die Vergütungshöhen der kleineren berücksichtigt werden.

Wie sähe aus Ihrer Sicht ein vernünftiger Ansatz aus, wenn es schon eine Belastung des Eigenverbrauchs geben soll?

Zunächst mal ergibt es keinen Sinn, Strom vom Eigenverbrauch in die Vergütung zu drücken. Das erhöht die EEG-Umlage, anstatt sie zu senken. Das wird von der Politik leider übersehen. Sollte es eine Belastung geben, dann erst, wenn dieser Punkt überschritten ist und auch dann nur in einer Höhe, die die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsmodelle noch ermöglicht. Die Bagatellgrenze muss entsprechend hoch und fließend statt abrupt gestaltet werden. Die Ausnahmen wie bei vollständiger Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien müssen klarer definiert werden. Und es muss vor allem möglich sein, diese einzuhalten. Auch die Nahstromversorgung sollte ermöglicht statt torpediert werden und so weiter und so fort.

Was bringt die derzeit geplante Kompensation von 0,4 Cent je Kilowattstunde bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, bei denen der Eigenverbrauch belastet wird?

Das ist eher symbolisch, um den Schein zu wahren. Eine richtige Kompensation läge weit höher. Aber letztlich ist der Ansatz verkehrt, mit der einen Hand etwas zu nehmen und mit der anderen zu geben und den ganzen bürokratischen Aufwand reinzubringen. Zudem wollte die Politik die Solarbranche gerade eben noch in den Markt führen und drängt sie jetzt wieder Richtung Vergütung. Die Halbwertszeit politischer Moden ist sehr kurz geworden.

Momentan sind zusätzlich nur noch Inselanlagen auch von der Belastung des Eigenverbrauch ausgenommen. Wie würde es bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung aussehen, die nicht als EEG-Anlage gemeldet sind und ausschließlich der Eigenversorgung dienen? Wie will man in diesen Fällen überhaupt die Höhe des Eigenverbrauchs messen?

Diese Details wird sich jetzt die Ministerialbürokratie noch ausdenken müssen. Vermutlich wird man den Anlagenbesitzern vorschreiben, dass sie ihre Anlage melden müssen, auch wenn sie keine Vergütung beziehen wollen. Ob man einen Satelliten startet, um das zu überprüfen, weiß ich natürlich nicht. Vielleicht läuft das auch darüber, dass Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen und diese dann parallel Daten weitergeben?

Was wäre die Folge, wenn der Direktverbrauch von Solarstrom mit der vollen Höhe der EEG-Umlage belastet würde? Wären die damit entstehenden Geschäftsmodelle in diesem Bereich dann noch tragbar?

In vielen Segmenten sicher nicht mehr. Wie hoch die Belastung ist, ist übrigens unklar. Im Eckpunktepapier zur EEG-Novelle war noch von 70 Prozent die Rede. Im letzten Referentenentwurf steht nur noch ein „X“. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 70 Prozent eine Art Maximalaufschlag waren, vergleichbar den Tarifforderungen, mit denen die Gewerkschaften in Verhandlungen einsteigen. Da dürfte einiges an Verhandlungsmasse drinstecken.

Werden mit dem Entwurf nicht grundlegende Freiheitsrechte in Frage gestellt? Es gibt doch auch keine Abgabe auf selbst gebackenen Kuchen oder auf das Gemüse aus dem eigenen Garten.

Was ich vermisse, ist eine grundsätzliche Diskussion, die sich der Frage stellt, wie weit der Staat in bürgerliche Freiheitsrechte eingreifen darf. Wo liegen die Grenzen? Welche Grenzen werden mit der Eigenverbrauchsbelastung gerade überschritten? Das sollte nicht nur in energiepolitischen Fachmagazinen, sondern auch in den Feuilletons der Zeitungen diskutiert werden. Schließlich geht es hier nicht nur um die energiewirtschaftliche Verteilungsfrage, wer in welcher Höhe belastet wird, sondern um ganz grundsätzliche bürgerliche Freiheitsrechte. Diese gesellschaftlich wichtige Diskussion mit allem Für und Wider findet leider nicht statt – weder in den Medien noch zwischen den Parteien.

Das Interview führte Sandra Enkhardt.

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