Gabriel veröffentlicht Gesetzentwurf zur EEG-Reform

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Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) hat auf der Website seines Ministeriums den Gesetzentwurf für die EEG-Reform am Dienstagabend veröffentlicht. Nach Angaben von dpa haben nun Bundesländer und Verbände bis zum 12. März Zeit, auf den vorgelegten Entwurf zu reagieren. Die Stellungnahmen der verschiedenen Vertreter sollen ebenfalls elektronisch veröffentlicht werden, wie die Nachrichtenagentur meldet.

Der Gesetzentwurf hat sich aus Sicht der Photovoltaik wenig verändert. Allerdings hält Gabriel an der Belastung des Eigenverbrauchs fest. Die Bagatellgrenze ist weiterhin bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt festgeschrieben. Betreiber dieser Anlagen sollten nur für die in einem Jahr über zehn Megawattstunden hinausgehende Strommenge den reduzierten Satz für die EEG-Umlage zahlen müssen. In dem Entwurf wieder weiterhin darauf verwiesen, dass die Belastung des Eigenverbrauchs „verfassungsrechtlich gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig“ sei. Bei Bestandsanlagen stelle der Eingriff keine Entwertung der bereits getätigten Investitionen dar, zumal die Einbeziehung in die Zahlung der EEG-Umlage nur in beschränktem Umfang erfolge. Wie bereits zuvor bekannt geworden ist, will Gabriel für die Belastung des Eigenverbrauchs bei Photovoltaik-Anlagen einen Ausgleich schaffen. „Nach den vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist bei Photovoltaik-Anlagen größer 10 Kilowatt bis 1 Megawatt ein Eigenverbrauchsanteil von etwa 10 Prozent für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen notwendig, da die Vergütung unterhalb der Stromgestehungskosten liegt. Die Schlechterstellung, die aus der Belastung dieses Eigenverbrauchsanteils durch die EEG-Umlage erfolgt, wird durch einen Aufschlag von 0,4 Cent/Kilowattstunde kompensiert. Darüber hinausgehende Anteile des Eigenverbrauchs werden mit der EEG-Umlage belastet und diese Belastung wird nicht kompensiert“, heißt es im aktuellen Entwurf. Sollten Betreiber nicht die Direktvermarktung nutzen, würden die eingepreisten 0,4 Cent je Kilowattstunde wieder abgezogen.

Ansonsten sieht der Gesetzentwurf wiederhin die Förderung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Megawatt vor. Auch der Übergang von festen Einspeisevergütungen zu technologiespezifischen Ausschreibungen ist im Gesetzentwurf für „spätestens 2017“ vorgesehen. Weiterhin ist auch geplant, in einem Pilotmodell für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen Erfahrungen zu sammeln. Genauere Details sind aber nicht enthalten. „Dieses Modell wird unmittelbar nach der Reform durch eine Verordnung konkretisiert.“, heißt es. Grob ist vorgesehen jährlich 400 Megawatt für Freiflächenanlagen auszuschreiben, die dann auf den Zielkorridor angerechnet würden. Im Gesetzentwurf wird dies als „ein erster Schritt zu einem Systemwechsel“ bezeichnet. Zum Pilotmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schreibt Gabriel: „Das Ausschreibungsdesign muss insbesondere

gewährleisten, dass die Ziele im Hinblick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu möglichst geringen Kosten erreicht werden. Dabei soll eine möglichst breite Akteursvielfalt gewährleistet bleiben.“

Nach der Anhörung der Länder und Verbände will Gabriel den Gesetzentwurf am 9. April vom Bundeskabinett verabschieden lassen. Anschließend wird er dann im Bundestag und Bundesrat beraten. (Sandra Enkhardt)

Gesetzentwurf zur EEG-Reform (Stand: 4. März)

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