Erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark gestartet

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Die Bundesnetzagentur hat die erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark gestartet. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Erstmalig können sich demnach jetzt neben Photovoltaik-Anlagen in Deutschland auch Standorte in Dänemark an einer deutschen Ausschreibung beteiligen. Investoren können ihre Gebote für diese erste Ausschreibung bis zum 23. November 2016 bei der Bundesnetzagentur abgeben, geboten wird auf den Vergütungswert pro Kilowattstunde (anzulegender Wert) für eine Anlage. Für diesen Gebotstermin beträgt laut Bundesnetzagentur die maximale Anlagengröße zehn Megawatt, das Höchstgebot 11,09 Cent pro Kilowattstunde und das Ausschreibungsvolumen 50 Megawatt. Während in den nationalen Ausschreibungsrunden die Preise derzeit im Pay-as-bid-Verfahren ermittelt würden, also jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekomme, gelte bei dieser Ausschreibung das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Dieser Preismechanismus sei im vergangenen Jahr auch bei den nationalen Ausschreibungen getestet worden.

Die Bundesnetzagentur hat für diese Ausschreibungeigene Formularvorgabenentwickelt, auf der Website sind zudem dieAusschreibung selbst sowie eine englische Übersetzung veröffentlicht. Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, tritt diese Ausschreibung ergänzend neben die reguläre nächste nationale Ausschreibungsrunde, für die bis zum 1. Dezember 2016 Gebote für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland abgegeben werden können. Die beiden Ausschreibungen laufen daher teilweise parallel, und Bieter können bei beiden Ausschreibungen Gebote abgeben. Sofern sie bereits bei der geöffneten Ausschreibung am 23. November 2016 einen Zuschlag erhalten, können sie laut Bundesnetzagentur bereits abgegebene Gebote noch rechtzeitig für die nationale Dezember-Ausschreibung zurücknehmen oder erst ihre Gebote für diese Ausschreibung abgeben, nachdem die Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung feststehen. Die Möglichkeit, an beiden Ausschreibungen teilzunehmen, erhöht aus Sicht der Bundesnetzagentur den Wettbewerb bei beiden Ausschreibungen.

Für Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ist diese europaweit erste grenzüberschreitende Ausschreibung ein wichtiges Signal. Deutschland zeige damit die Bereitschaft, bei der Förderung der erneuerbaren Energien eng mit seinen europäischen Nachbarn zu kooperieren. Baake weiter: „Wir wollen die im Verfahren mit Dänemark gewonnenen Erkenntnisse umfassend auswerten und diese für weitere Kooperationen mit anderen europäischen Partnerländern nutzen.“ Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, ist zuversichtlich, dass sie grenzüberschreitenden Ausschreibungen – wie auch die nationalen Ausschreibungen – ein Erfolg werden.

Grundlage für die geöffnete Ausschreibung bilden der Bundesnetzagentur zufolge die im Juli dieses Jahres unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung. Dänemark plant demnach noch in diesem Jahr ebenfalls eine Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, an denen sich auch Standorte in Deutschland beteiligen dürfen.

Im Rahmen der am Mittwoch bekannt gegebenen geöffneten Ausschreibung können Gebote für Photovoltaikanlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlagserteilung ist die Gebotshöhe, unabhängig vom Standort der Anlagen. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich in Dänemark und in Deutschland grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung. Mit der Kooperation soll die regionale Energiezusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland gestärkt und eine Vorgabe der Europäischen Kommission erfüllt werden. Entscheidend sei, dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil ist und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern habe. Aus diesem Grund basiere die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und setzt den physikalischen Stromimport voraus. (Petra Hannen)

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