EEG-Reform: BDEW mit Kriegserklärung gegen Photovoltaik-Dachanlagen

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Die Länder und Verbände haben bis Donnerstag ihre Stellungnahmen zum EEG-Referentenentwurf an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt und nun auch öffentlich gemacht. Dabei zeigen sich einmal mehr die Fronten. Während der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Gefahr eines „gefährlichen Rückschlags für die hoch erfolgreiche Energiewende“ mit dem nun vorliegenden EEG-Entwurf sieht und deutliche Korrekturen für erforderlich hält, gehen dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Einschnitte bei der Förderung der erneuerbaren Energien noch längst nicht weiter genug.

„Es ist mutlos, den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung zu deckeln“, heißt es beim BEE. „Die Bundesregierung darf den Ausbau nicht blockieren, sondern muss diesen positiv flankieren. Dafür ist es erforderlich das Ziel für den Strommarkt auf 60 Prozent Erneuerbare bis 2025 anzuheben und allen Erneuerbaren-Technologien eine klare Ausbauperspektive zu geben.“ Mit Blick auf den ohnehin schwächelnden deutschen Photovoltaik-Markt heißt es beim BEE, dass die Ausschreibungsmenge für Freiflächenanlagen auf 1000 Megawatt jährlich verdoppelt werden müsste. Zu begrüßen sei dagegen die Bagatellgrenze von einem Megawatt und damit der Verzicht von Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen, so der BEE. Zugleich sollte die EEG-Reform jedoch auch genutzt werden, um Photovoltaik-Mieterstrommodelle zu erleichtern. Insgesamt greife der EEG-Entwurf mit Blick auf die Klimaschutzziele zu kurz. „Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von schwerwiegenden irreversiblen Fehlern, die die Energiewende insgesamt und die international beachtlich erfolgreiche Branche des Erneuerbare-Energien-Anlagenbaus nachhaltig gefährden können. Wir mahnen daher einen solide Überarbeitung des Gesetzentwurfes an“, so BEE-Präsident Fritz Brickwedde.

Naturgemäß eine konträre Position zum BEE vertritt der BDEW, in dem vor allem die fossile Energiewirtschaft vertreten ist. Dort ist man vollauf für eine Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen. Die Vorschläge des EEG-Referentenentwurfs gehen dem BDEW allerdings noch nicht weit genug. Der Verband hat es dabei vor allem auf die Photovoltaik-Dachanlagen abgesehen, die aus seiner Sicht beim aktuellen Entwurf viel zu gut wegkommen. "Mit der ‚Windenergieformel‘ kann es gelingen, den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2025 einzuhalten. Allerdings wäre es absurd und wirtschaftlich fatal, wenn mit dieser Formel ausgerechnet die günstigste Erzeugungsart – Windenergie an Land – ausgebremst würde. Wir sprechen uns deshalb mit Nachdruck dafür aus, dass auch PV-Dachanlagen in den Korrekturpfad einbezogen werden. Immerhin liegen hier die Stromgestehungskosten doppelt so hoch“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand.

Nach Ansicht des BDEW gibt es viel zu viele Ausnahmen bei den Ausschreibungen und auch die Bagatellgrenze von einem Megawatt ist zu hoch. „Problematisch ist auch, dass bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht werden. Das verzerrt den Wettbewerb und verhindert, dass insbesondere bei PV-Dachanlagen Potenziale zur Kostensenkung ungenutzt bleiben“, so Weyand. Gerade auch Photovoltaik-Dachanlagen zum Eigenverbrauch sind dem BDEW ein Dorn im Auge. Deren aktueller Förderanspruch spiegele nicht die tatsächlichen Stromgestehungskosten wieder, der „durch das Selbstverbrauchsprivileg verzerrt“ werden, heißt es in der Stellungnahme des BDEW zum EEG. Daher sei der Verband auch für die Beibehaltung der Deckelung der Solarförderung bei 52 Gigawatt bei Photovoltaik-Dachanlagen, nicht aber für Freiflächenanlagen. Sofern die Stromgestehungskosten bei Dachanlagen auf ein vergleichbares Niveau wie bei Freiflächenanlagen fielen, „könnte auch hier perspektivisch über eine Aufhebung des Förderdeckels nachgedacht werden“.

Die Bagatellgrenze von einem Megawatt für die Ausschreibungen bei Photovoltaik und Windkraft hat der BDEW schon mehrfach moniert. Zuletzt fordert er sogar den Verzicht auf die Freigrenze. In der Stellungnahme fordert der Verband nun „auf Freigrenzen für PV-Dachanlagen zu verzichten oder hilfsweise die Freigrenze drastisch abzusenken (30 Kilowatt)“.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert in seiner Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf, dass der Einsatz von Energiespeichern unnötig eingeschränkt wird. „Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner PV-Anlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Verband moniert damit, dass zwischengespeicherter Solarstrom zweimal mit der anteiligen EEG-Umlage – bei der Einspeicherung und Entnahme – belastet werde. „Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft“, so Busch weiter. „Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt.“ Der bne moniert zudem, dass Elektroautos als Speicher bislang nicht in den EEG-Entwurf aufgenommen worden seien. (Sandra Enkhardt)

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