BDEW empfiehlt Verzicht auf Freigrenzen bei Ausschreibungen

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist als ein starker Kritiker des EEGs bekannt. Nun hat der Verband ein Themenpapier veröffentlicht, in dem er zu den aktuellen Plänen für die anstehende EEG-Novelle Stellung bezieht und vor allem gegen die Photovoltaik schießt. So unterstützt der BDEW die Windenergieformel, die zur Mengensteuerung des Zubaus bei den Erneuerbaren in dem Gesetz vorgesehen ist, wie aus dem Papier hervorgeht, das pv magazine vorliegt. Zugleich wird dort kritisiert, dass sich der Ausbau der Photovoltaik-Dachanlagen der Steuerungswirkung durch Ausschreibungen entziehe. Dies ist aus Sicht des BDEW gerade deshalb problematisch, da sich eine Zielüberschreitung abzeichne. Die künftigen Ausbaukorridore sollen sich an den politischen Zielen für den Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch orientieren. Dies wäre dann 2020 ein Anteil von 35 Prozent, wobei die Erneuerbaren im vergangenen Jahr bereits 32,6 Prozent erreichten.

„Allerdings passt angesichts der sich abzeichnenden möglichen Zielüberschreitung die großzügige Freigrenzenregelung (PV 1MW, Wind 1 MW) nicht zu dem Anspruch, den Zielkorridor einzuhalten“, heißt es in dem Themenpapier. Der BDEW empfehle daher einen Verzicht auf Freigrenzen bei den Ausschreibungen. Ein Grund dafür sei auch, dass ansonsten „zwangsläufig die Mengensteuerung beinträchtigt“ werde. Der Verband sieht dabei lediglich Photovoltaik-Dachanlagen und Windkraft an Land als „relevante Steuerungsgrößen“ an. Zudem sei es „unverständlich“, dass im EEG-Entwurf nun die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik vorgesehen sei. Der Verband fordert von der Politik, dass sie sich an das im Koalitionsvertrag vereinbarte Auslaufen der Solarförderung bei einer insgesamt installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt halte. Derzeit sind in Deutschland unter dem EEG Photovoltaik-Anlagen mit knapp 40 Gigawatt installiert.

„Mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung empfiehlt der BDEW daher die Einbeziehung der PV-Dachanlagen in die Mengensteuerung. Insbesondere muss sich auch der Zubau von PV-Dachanlagen an dem Gesamt-Ausbauziel für Erneuerbare Energien orientieren. Der BDEW schlägt daher unten stehende Weiterentwicklung der Windenergieformel zu einer ‚Ausbauformel‘ vor“, heißt es in dem Papier weiter. Der Verband habe sich auch damit beschäftigt, wie der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in diese Ausbauformel einbezogen werden könnte. Erklären will er die Formel jedoch nicht: „Der genaue Mechanismus soll an dieser Stelle aufgrund seines Umfangs aber nicht dargestellt werden.“ Es heißt nur, dass mit der Ausbauformel, der Zubaukorridor eingehalten werde und vor allem die kostengünstige Windkraft an Land weiter ausgebaut werde. In eigens entwickelten Szenarien zeigt der BDEW dabei, was drohe, wenn Photovoltaik-Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung nicht in die Ausschreibungen einbezogen würden. Dies würde dann zulasten der ausgeschriebenen Mengen bei Windkraft an Land gehen. Allerdings könnte ein geringer Zubau von kleineren Photovoltaik-Dachanlagen das Ausschreibungsvolumen für die Windkraft an Land auch erhöhen.

In einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung am vergangenen Freitag hieß es bereits, dassunter anderem die Bagatellgrenze von einem Megawatt weiterhin Gegenstand von Diskussionen sei. Auch sei der nun vorgelegte EEG-Entwurf regierungsintern noch nicht abgestimmt. So hatten sich Vertreter des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels bereits vor Wochen für eine Absenkung der Freigrenze ebenso stark gemacht wie für die Beibehaltung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Solarförderung. (Sandra Enkhardt)

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