World Future Council fürchtet bis 2030 Zunahme der Kohleverstromung in Deutschland

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Matthias Kroll, Chefökonom des World Future Council, weist darauf hin, dass es für den Kohleausstieg nicht entscheidend sei, wie viel Kraftwerkskapazität stillgelegt wird, sondern in welchem Maße die Stromerzeugung mit Kohle tatsächlich zurückgeht. „In dem aktuellen Modell sehe ich unterm Strich einen Anstieg der Stromproduktion aus Kohle um etwa 16 Prozent“, sagt Kroll. Er fordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Speichersysteme sowie den Bau neuer Erdgaskraftwerke zu forcieren.

Dem Konzept der Kohlekommission zufolge wird bis Ende 2022 eine Kraftwerksleistung von rund zwölf Gigawatt stillgelegt. Damit bleiben zunächst noch je 15 Gigawatt Stein- und Braunkohle-Leistung am Netz. Diese würden dann allerdings die wegfallenden letzten 9,5 Gigawatt an Atomenergie-Grundlast übernehmen, so Kroll. Während die Kohlekraftwerke heute nur sehr unregelmäßig ausgelastet sind, da sie immer häufiger durch Wind- und Solarstrom aus dem Netz gedrängt werden, könnten sie dann weitgehend mit ihrer Höchstlast durchlaufen. Rechnerisch würde dies zu einer Zunahme der Kohleverstromung um bis zu 16 Prozent führen.

Ähnlich argumentiert Andreas Löschel, Professor am Lehrstuhl für Mikroökonomik der Universität Münster. „Bei einem ordnungsrechtlichen Ausstieg ist ein Kohle-Rebound zu erwarten: Die Auslastung verbliebener Kohlekraftwerke steigt, was die Emissionen sogar erhöhen kann“, erklärt der Wissenschaftler. Er plädiert stattdessen dafür, marktbasierte Anreize wie etwa höhere CO2-Preise als Hebel für den Kohleausstieg zu nutzen. „Dies ist nicht nur der ökonomisch sinnvollste Weg zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele, sondern sichert auch die Umweltwirkung des Ausstiegs. Ein CO2-Preis mindert diese Rebound-Effekte und schafft technologieneutrale Anreize zur Emissionsminderung und zur weiteren Integration der erneuerbaren Energien“, sagt Löschel. Dabei müsse allerdings über die Löschung von Zertifikaten und die Marktstabilisierungsreserve dafür gesorgt werden, dass die deutschen Minderungen nicht durch Emissionen an anderer Stelle im europäischen Emissionshandel konterkariert werden.

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