Berlin, 26. September 2019: Der Bundestag debattiert am Freitag, 27. September 2019, in erster Lesung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:
„Die Politik hat die Elektromobilität als ein Schlüsselelement der dringend notwendigen Sektorenkopplung erkannt. Sie setzt nun auf finanzielle Förderungen, um den Absatz anzukurbeln und die Technologie auf den Straßen zu etablieren. Inzwischen ist der Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung schon zur ersten Lesung im Bundestag. Höchste Zeit also für die Bundesregierung, endlich eine Verordnung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz für eine marktbasierte Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz zu verabschieden. Denn wer den Hochlauf der Elektromobilität forciert, muss parallel auch Anreize für ein intelligentes Lademanagement schaffen. Die Verordnung nach § 14a EnWG sollte daher zeitnah, spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektroautos, erlassen werden. Andernfalls bleibt es dabei, dass Elektrofahrzeuge ungesteuert laden. Das ist keine Option für eine wachsende E-Fahrzeugflotte: Intelligentes Laden, also das Laden unter Beachtung der Stromerzeugung, der Netzauslastung und der Kundenbedürfnisse, muss zum Standard werden.“
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