Vorwärts in eine umweltfreundliche Zukunft! – 4 Gründe für das Elektroauto-Leasing

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2019 war ein Rekordjahr für alternative Antriebe: Das Kraftfahrtbundesamt zählte über 190.000 Neuzulassungen von Hybrid- und fast 53.000 von Elektroautos. Die Technik schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Doch was heute neu ist, kann morgen schon wieder veraltet sein. Daher zögern noch viele Autofahrer beim Umstieg auf die umweltschonende Alternative. Der Umweltbonus von Staat und Autoherstellern ist ein zusätzlicher Anreiz für Verbraucher, auf ein Elektroauto umzusteigen. In diesem Monat wurde die Verlängerung der BAFA-Prämie bis Ende 2025 bestätigt – zu deutlich besseren Konditionen. Ein Grund mehr, auf eine klimafreundliche Mobilität zu setzen, findet Robin Tschöpe, geschäftsführender Gründer des Online-Marktplatzes LeasingMarkt.de. „Das Leasing von E-Autos ist für Verbraucher eine attraktive Möglichkeit, sich mit der neuen Technik vertraut zu machen“, sagt der Experte und nennt vier gute Gründe, die dafür sprechen, ein Elektroauto zu leasen.

1. Immer mit der neuesten Technik unterwegs

Die rasante Entwicklung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb wirkt sich stark auf den Restwert aktueller Modelle aus. Die Technik, die heute in Elektroautos steckt, kann morgen schon veraltet sein. Das Fahrzeugleasing hat den Vorteil, dass der Wert des Autos zum Vertragsende keine Rolle spielt. Das Restwertrisiko liegt ausschließlich beim Leasinggeber, insofern ein Kilometerleasing gewählt wurde. Das E-Leasing ermöglicht zudem, immer mit dem neuesten Modell unterwegs zu sein, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist.

2. Akku reicht für eine Leasing-Laufzeit

Wie der Akku eines Handys nutzt sich natürlich auch der Akku eines E-Autos im Laufe der Zeit ab und muss ab einem bestimmten Zeitpunkt erneuert werden. Die Lithium-Ionen-Akkus haben jedoch eine Lebensdauer von etwa fünf bis zehn Jahren und müssen daher selbst bei einem 60-Monats-Leasingvertrag nicht ausgetauscht werden. Zwar können für die Batterie zusätzliche Mietgebühren anfallen, dies ist aber nur bei vereinzelten Modellen der Fall. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wirft einen Blick in die Fahrzeugbeschreibung des Angebots. Dort steht ganz genau, ob die Miete bereits in der Leasingrate enthalten ist oder nicht.

3. E-Leasing als Testphase nutzen

Immer mehr Elektroautos kommen auf den Markt und auch in diesem Jahr werden Verbraucher vor einer größeren Auswahl an Modellen stehen. Zudem werden Elektroautos mit Reichweiten von bis zu 600 Kilometern immer alltagstauglicher. Das Elektroleasing eignet sich perfekt für all diejenigen, die das umweltfreundliche Gefährt zunächst für sich testen möchten.

4. Staatliche Förderung in Anspruch nehmen

Um den umweltfreundlichen Antrieb auch in Deutschland attraktiver zu machen, schafft die Bundesregierung seit 2016 finanzielle Anreize für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Der sogenannte Umweltbonus wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Autoindustrie getragen und gilt auch für das Fahrzeugleasing. Für Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt die Höhe des Bonus für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 6.000 Euro und für von außen aufladbare Plug-in Hybride 4.500 Euro. Bei einem Listenpreis ab 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro reduziert sich die Prämie auf 5.000 Euro bzw. 3.750 Euro. Hierbei handelt es sich um die im Februar 2020 erhöhten Fördersätze. Weitere Infos dazu finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag zur Förderung muss online beim BAFA erfolgen. Beim Leasing muss der Kunde für den Bundesanteil zunächst in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung gehen. Diese wird aber im Anschluss durch eine Beantragung der Prämie beim BAFA erstattet. Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen und darf einen Nettolistenpreis von 65.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Zusätzliche Förderprogramme in Berlin und NRW nutzen

Neben dem Staat fördern auch einzelne Bundesländer die Elektromobilität. Dabei lassen sich beide Prämien kombinieren, sodass die Anschaffung eines E-Autos noch günstiger wird. Dies gilt jedoch ausschließlich für Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände.

Das Berliner Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ greift Interessierten mit bis zu 4.000 Euro für reine Elektro-Pkw und 3.000 Euro für Hybrid-Pkw unter die Arme. Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt ebenfalls eine Prämie und fördert den Kauf oder das Leasing eines E-Nutzfahrzeuges sogar mit bis zu 8.000 Euro. Zusätzlich bezuschusst das Bundesland den Kauf und die Installation von Ladepunkten mit 50 Prozent der Gesamtkosten bis max. 1.000 Euro pro Ladepunkt. Wer seine Ladesäule mit anderen teilt und sie öffentlich zugänglich macht, kann sogar bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt erhalten. Darüber hinaus gibt es 500 Euro Bonus pro Ladepunkt, wenn vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (min. 2 kWp) genutzt wird.