Solarpflicht für Neubauten ist der richtige Weg

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Die baden-württembergische Landesregierung hat im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes im vergangenen Jahr eine stufenweise Fotovoltaikpflicht beschlossen. Für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen gilt sie bereits. Am 1. Mai 2022 kommt die Pflicht auch für Wohngebäude-Neubauten.

Baden-Württemberg hat sich angesichts Klimaschutz und Energiewende ambitionierte Ziele auferlegt: Bis ins Jahr 2040 will der Südwesten klimaneutral sein. So steht es bisher noch im Landesklimaschutzgesetz. Eine Schlüsselrolle komme laut Landesregierung neben Windenergie der Fotovoltaik zu.

Damit Tempo in den Fotovoltaikausbau kommt, hat die Regierung in der letztjährigen Novellierung ihres Klimaschutzgesetzes eine gestaffelte Fotovoltaikpflicht verankert. Bereits seit Jahresbeginn gilt die Installationspflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden sowie für Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen.

Ab 1. Mai 2022 gilt die Pflicht auch für den Neubau von Wohngebäuden. „Die Dächer in Baden-Württemberg bieten noch sehr viel Potenzial für den Ausbau der Solarenergie. Die gesetzliche Pflicht ist der richtige Weg, wenn die Energiewende gelingen soll“, erklärt Steffen Hofmann, Leiter der Projektentwicklungsabteilung bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall. Er führt aus: „Gerade bei Wohngebäuden lassen die Bauherren heute schon oftmals Fotovoltaikanlagen auf den Dächern installieren. Technisch gesehen ist das gar kein so großer Aufwand. Außerdem macht es durchaus Sinn – ökologisch und finanziell.“

60 Prozent müssen belegt werden

Entscheidend ist das Eingangsdatum des Bauantrags. Alle Bauherren von Wohnobjekten, die einen Antrag nach dem 1. Mai 2022 einreichen, müssen die Fotovoltaikpflicht berücksichtigen. Sie gilt als erfüllt, wenn 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Fläche des Objekts mit Solarmodulen besetzt werden. Möglich ist zudem, dass eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert oder die Fotovoltaikanlage beispielsweise an der Außenfassade des Gebäudes statt auf dem Dach angebracht wird.
Ausnahmen beziehungsweise eine Verringerung der vorgeschriebenen Nutzungsfläche gelten unter anderem bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, beim Denkmalschutz sowie der gleichzeitigen Pflicht zur Dachbegrünung.

Förderung und Ratgeber

„Für die Fotovoltaikanlagen gibt es natürlich Fördermöglichkeiten. Beim Bau greift die KfW mit Krediten unter die Arme. Der erzeugte Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird für 20 Jahre auf Basis des EEG fest vergütet“, sagt Steffen Hofmann. „Unterstützung und Rat bekommen Bauinteressenten aus unserer Region bei der Verbraucherzentrale, bei den Baurechtsämtern der Kommunen, beim Energiezentrum in Wolpertshausen und natürlich bei uns.“

Der nächste Schritt der Fotovoltaikpflicht nach den Wohngebäuden ist die Pflicht zur Installation einer Anlage bei einer grundlegenden Dachsanierung. Das wird ab 1. Januar 2023 gelten.