Pflicht zur Direktvermarktung tritt ab sofort in Kraft

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Ab Januar 2016 erhalten alle (Neu-)Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn der produzierte Strom direkt vermarktet wird. Doch was genau ist bei der Direktvermarktung zu beachten?

Die Solarpraxis Neue Energiewelt AG unterstützt Betreiber von Bestands- und Neuanlagen bei der Umstellung auf die Direktvermarktung. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Steffen Herz werden Ihnen in einem Webinar am 28. Januar kompakt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Direktvermarktung vermittelt. Betreiber können sich so voll auf die Umsetzung konzentrieren und rechtliche Fallstricke vermeiden.

Dr. Herz wird umfassend den grundlegenden gesetzlichen Rahmen ebenso wie die üblicherweise in Direktvermarktungsverträgen zu findenden Regelungen und die zu berücksichtigenden Risiken erörtern. Außerdem können alle Teilnehmer des Webinars ihre individuellen und spezifischen Fragen stellen.

Jetzt informieren:http://www.solarpraxis.de/konferenzen/webinar-direktvermarktung-von-solarstrom/ Kontakt

Cathleen Hecker

Solarpraxis Neue Energiewelt AG

Telefon: 030 726 296 496

Telefax: 030 726 296 309

E-Mail: cathleen.hecker(at)solarpraxis.de