Vor der Inbetriebnahme einer Luft-Wärmepumpe haben Verbraucher:innen einige gesetzliche Bauvorgaben zu beachten. In manchen Fällen, insbesondere bei Reihenhäusern, war bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück der Traum von der eigenen Wärmepumpe im Garten schnell ausgeträumt. Energieexperte Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Vereinfachungen es beim Einsatz von Wärmepumpen seit 1. Januar 2023 gibt und worauf Verbraucher:innen bei der Planung ihres Vorhabens noch achten sollten.
Welche Neuerungen sind Bestand des neuen Erlasses?
Bisher musste bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit dem neuem Erlass ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend. So können Eigentümer:innen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit kleineren Baugrundstücken die Inbetriebnahme einer Luft-Wärmepumpe jetzt in Erwägung ziehen. Der Erlass ermöglicht damit in vielen Fällen die Nutzung dieser Heizungstechnologie und kann bestenfalls für eine Steigerung installierter Wärmepumpensysteme sorgen.
Was haben Hauseigentümer:innen dabei konkret zu beachten?
Bei der zuständigen Bauaufsichtsgebehörde muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich beantragt werden. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe ist aber nicht nötig. Das Unternehmen, welches die Wärmpumpe aufstellt, muss den Auftraggebern aber bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise Lärmschutzvorschriften, entspricht. Stellen Hauseigentümer:innen die Wärmepumpe selbst auf, müssen sie sich dies entsprechend von Sachverständigen bescheinigen lassen.
Was spricht generell für den Einsatz der Wärmepumpe?
Die elektrische Wärmepumpe ist aktuell die Alternative zum Heizen mit fossilen Energieträgern. Sie sorgt unmittelbar für höhere Effizienz, mehr Klimaschutz durch einen verringerten CO2-Ausstoß und weniger Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten. Die Beliebtheit moderner Wärmepumpenheizungen macht sich auch beim Absatz von Heizsystemen in Deutschland bemerkbar. Laut einer aktuellen Statistik des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) stiegen die Verkaufszahlen im Jahr 2022 auf 236.000 Geräte und damit um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Neubau sind elektrische Wärmpumpen heute bereits die am häufigsten installierte Heizung. Aber auch im Altbau kann diese Technologie eingesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine entsprechende Wärmedämmung, moderne Fenster und geeignete Heizkörper gegeben sind.
Weitere Informationen und Links:
- Beratungsangebote zum Einsatz erneuerbarer Energien unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/78500
- Weitere Informationen zur Wärmepumpe gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5439





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