Dual Dispatch und Direktvermarktung: EEG verhindert neue Vermarktungsstrategie

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Die neue EEG Novelle fordert eine höhere Verantwortung der Anlagenbetreiber für das Gesamtsystem. Besonders die Sechs – Stunden – Regelung könnte zukünftig große Probleme bei der Direktvermarktung bereiten.

Mit dem DUAL DISPATCH – Verfahren steht ein wirkungsvolles Energieausgleichsverfahren zur Verfügung, welches die Vermarktung in kritischen Netzsituationen erleichtern kann.

Wie funktioniert dieses Verfahren?

Immer dann, wenn das Angebot an regenerativer Energie, derzeit speziell an Wochenenden und Feiertagen, die Nachfrage übersteigt, fallen die Börsenpreise für Strom unter den Preis von Gas. In diesen Zeiten werden bivalente Verbraucher, das sind Verbraucher, die gleichwertig Strom und Gas für Prozessenergie einsetzen können, zugeschaltet. Besonders geeignet sind KWK – Anlagen, die normalerweise, unbeeinflusst vom Strommarkt, im wärmegeführten Betriebsmodus ihren eigenen Strom und die dazugehörende Wärme erzeugen. Schaltet man diese Anlagen ab, dann werden die vormaligen Eigenverbraucher zu Netzverbrauchern und der thermische Teil der KWK – Anlage wird über einen Zusatzheizer ebenfalls zum zusätzlichen Stromverbraucher.

So werden aus wärmegeführten KWK – Anlagen ganz einfach stromgeführte KWK – Anlagen, die in kritischen Netzsituationen zusätzlich Strom beziehen und dafür das eingesparte Gas in den Gasspeichern lassen. Dieses Verfahren wirkt wie ein massetauglicher, zyklenfester Energiespeicher. Ein Teil des regenerativen Stromes wird auf dem identischen Exergieniveau ( Arbeitsvermögen) verlustfrei direkt genutzt, der andere Teil ersetzt zu 100% chemische Energie (Methan). Das Verfahren passt gut zum Konzept der dezentralen Erzeugung und der Netzausbau könnte reduziert werden. Dieser Energie – Handel fördert zwar die Bodenbildung an der Strombörse, doch er verdrängt keinen billigen Braunkohlestrom vom Markt. Dies lässt sich nur über entsprechend hohe CO2- Zertifikate erreichen.

Leider ist dieses technisch einfache Verfahren nicht EEG – konform, denn die bivalenten Verbraucher werden wie Endverbraucher behandelt und müssten alle Zusatzkosten (EEG – und Netzkosten) bezahlen, weil dieses Substitutionsverfahren kein klassischer Energiespeicher ist. Würde man das hier eingesparte Gas nachträglich verstromen, dann müssten noch einmal alle Zusatzkosten aufgeschlagen werden. So haben wir die absurde Situation, dass das EEG unterschiedliche regenerative Stromerzeuger, die gleichzeitig unkontrolliert das Netz belasten, fördert und Dienstleistungen, die einen Ausgleich bewirken, benachteiligt!

Bisher ist es nicht gelungen, für dieses Substitutionsverfahren die EEG – Novelle so zu ändern, dass es sich dem Wettbewerb stellen kann. Die politische Mühlen mahlen eben sehr, sehr langsam.

Initiative Duales Energiesystem

Dr. Bernd Brauer

Köpenicker Str. 13

15569 Woltersdorfinfo@dual-energy.dewww.dual-energy.de