Seit 2014 werden kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Leistung bis 30 kW mit der Einmalvergütung gefördert. Bis heute wurden dafür 414 Millionen Franken für 34`500 PV-Anlagen ausbezahlt. Mit dem neuen Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, gibt es die Einmalvergütung auch für grössere PV-Anlagen. Unterschieden wird dabei zwischen Einmalvergütungen für kleine Anlagen (KLEIV) bis 100 kW Leistung und Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) mit einer Leistung zwischen 100 kW und 50 MW.
2018 werden 6`600 Einmalvergütungen für kleine Anlagen ausbezahlt
Auf der Warteliste für eine KLEIV befinden sich derzeit 12`400 Anlagen, die vor 2018 in Betrieb gegangen sind. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach dem Datum der Inbetriebnahmemeldung. Die Liquidität des Netzzuschlagsfonds erlaubt es, diese Warteliste im Jahr 2018 wesentlich abzubauen:
- Bis Ende 2018 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft rund 6`600 Anlagen.
- 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft rund 5`800 Anlagen.
- Anlagen, die erst 2018 in Betrieb gehen, müssen rund 2 Jahre auf die Auszahlung der KLEIV warten.
2018 werden Einmalvergütungen für 40 MW Leistung grosser Anlagen ausbezahlt
Auf der Warteliste für eine GREIV befinden sich derzeit 3`000 Anlagen, die sich vor 2018 angemeldet haben. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach Anmeldedatum. 2018 werden mit der GREIV rund 40 MW Leistung gefördert. Wieviele Anlagen das sein werden, hängt wesentlich von der Ausübung des Wahlrechts der Anlagenbesitzer ab, die zwischen Einspeisevergütung und GREIV wählen können. Anlagen, die neu für die GREIV angemeldet werden, müssen voraussichtlich mindestens 6 Jahre auf die Auszahlung warten, weil zuerst die bestehende Warteliste abgebaut werden muss.





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