Der Versicherungsschutz soll für kleine bis mittelgroße Photovoltaik-Anlagen die besonderen Risiken der gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung abdecken. Dies sind zum Beispiel Schäden an Nutzpflanzen und Weidetieren oder durch den Betrieb von Maschinen.
Die Stecker-Solar-Geräte werden ab dem 22. August über die Privatschutz Hausratversicherung gegen Schäden und Diebstahl abgesichert. Die Versicherungsgruppe reagiert damit auf die Pläne der Bundesregierung, die Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen mit dem „Solarpaket 1“ zu vereinfachen.