Eigenheimbesitzer Andreas Rehn hat ein Heimenergiemanagementsystem und unterliegt dem Paragraf 14a EnWG. Jetzt wurde der alte Zähler gegen ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung getauscht. Die Technik zur im Gesetz geforderten Dimmbarkeit ist nun vorhanden, aber der Netzbetreiber kann seine Anlage immer noch nicht dimmen – und keiner fühlt sich zuständig.