Mit einem Projektkonsortium, an dem auch die Technischen Universität Berlin beteiligt ist, sollen verschiedene Regelungsstrategien für den netzdienlichen Betrieb eines Wasserstoff-Speicherhauses erforscht werden. Am Ende des Projekts soll eine universal einsetzbare Lösung entstehen.
Doppelte Netzentgelte, Baukostenzuschüsse und das Ausschließlichkeitsprinzip gehören abgeschafft. Eine zum 1. Juli in Kraft tretende rechtliche Änderung zum Status von Speichern wird an diesen Hürden nach Einschätzung des Verbands nichts ändern. Der Gesetzgeber müsse die neue Rechtskategorie nun auch auf das EnWG und das EEG anwenden, so der BVES.
Dank des einfachen Aufbaus, soll sie sich günstig produzieren und auch wieder recyceln lassen. Die Marktreife steht noch aus.
Netzdienliche Batterien, Elektroautos, Wärmepumpen und Algorithmen: Das neue Labor des Fraunhofer ISE kann all diese Lösungen auf Herz und Nieren prüfen.