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Meldeversäumnis

Landgericht Memmingen weist Rückzahlungsklage wegen Meldeversäumnis bei älteren Photovoltaik-Anlagen ab

Nach der Entscheidung könnten all jene Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlagen nach dem EEG 2009 in Betrieb genommen und verspätet gemeldet haben, ohne gesetzliche Sanktionen davonkommen. Sie müssen demnach nicht einmal die Vergütungskürzung um 20 Prozent fürchten. Zugleich sorgt das Urteil aber bei Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, die nach dem EEG 2012 in Betrieb genommen haben, für neue Unsicherheit. Ihnen könnten schärfere Sanktionen drohen.