Kurz vor der Verabschiedung im Nationalrat kam es noch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz. So ist nun für neue Photovoltaik-Anlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent vorgesehen. Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wird es ab 2027 für alle neuen und bestehenden Photovoltaik-Anlagen ab 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung geben.
Mehr als 550 Stellungsnahmen sind zum Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes eingegangen. Viele davon machten dem Wirtschaftsministerium in Wien nun klar, dass gerade bei Netzentgelten für kleine Photovoltaik-Anlagen noch „Konkretisierungsbedarf“ besteht.
Die Befürchtungen der österreichischen Photovoltaik-Branche haben sich bestätigt. Mit der Reform des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes drohen nun neue Netzentgelte für Einspeiser sowie eine Kappung der Leistung von Photovoltaik-Anlagen auf 60 Prozent bei einer drohenden Netzüberlastung.