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Ackerland

Nach Bayern und Baden-Württemberg gibt Hessen zusätzliche Flächen für Solarparks frei

Als drittes Bundesland hat Hessen von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht. Eine Verordnung des Wirtschafts- und Energieministeriums in Wiesbaden sieht vor, dass künftig Freiflächenanlagen mit insgesamt 35 Megawatt Gesamtleistung pro Kalenderjahr auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen gebaut werden dürfen. Im Herbst soll die neue Verordnung offiziell beschlossen werden.

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