Das Unternehmen, an dem auch der Energiekonzern EnBW beteiligt war, wird als Energie Manufaktur Günzburg weitergeführt. Zuvor hatte eine vorläufige Insolvenz das Weiterbestehen nicht sichern können.
Die Stadt Lingen strebt den Aufbau eines der bedeutendsten Energiestandorte Deutschlands an. Der Batteriespeicher soll 2028 in Betrieb gehen.
Das Unternehmen hat 2025 sein erstes Geschäftsjahr mit positivem Cashflow erreicht. Bei Photovoltaik und Wärmepumpen wuchs die Zahl der Kunden um mehr als 30.000.
Beim aktuellen Regionalszenario der Verteilnetzbetreiber haben erstmals auch kleinere Unternehmen mitgewirkt. Windkraft und Rechenzentren sind weitere Treiber bei der prognostizierten Anschlussleistung.
Der Speicher mit 137,5 Megawatt Leistung wurde über einen 110-Kilovolt-Anschluss zugeschaltet. Die kommerzielle Inbetriebnahme des in Kooperation mit Scale Fund realisierten Projekts erfolgt aber erst im August.
Der Tesvolt Tallon soll die Sicherheit von Batterieparks und Co-Location-Projekten gegen Cyberangriffe erhöhen. Für Stadtwerke bietet das Unternehmen ein One-Stop-Modell von der Planung bis zur Stromvermarktung.
Lastspitzenkappung, atypische Netznutzung und Optimierung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs sind die wesentlichen Hebel. Wie Unternehmen dies auch unter ungewissen politischen Vorzeichen optimieren können und Instrumente wie Strompreiskompensation oder Industriestrompreis optimal nutzen, soll die Energiesystemplanung des Instituts zeigen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte eine alleinige Zuständigkeit der Verteilnetzbetreiber für den verpflichtenden Rollout ins Gespräch gebracht und damit nicht nur die Photovoltaik-Branche in Aufruhr versetzt. Ein im Auftrag von fünf Energieunternehmen erstelltes Rechtsgutachten bewertet die Idee nun als unzulässig.
Für exakte Prognosen zur Solarstromerzeugung und zum Verbrauchsverhalten von Haushalten benötigen KI-Modelle möglichst viele Daten. Deren zentrale Aggregierung ist aber datenschutzrechtlich heikel. Wie es auch anders geht, hat eine Forschungsgruppe aus Salzburg untersucht.
Kann ein vom Betreiber einer Photovoltaik- oder sonstigen EEG-Anlage gewünschtes Messkonzept vom Netzbetreiber abgelehnt werden? Oder verstößt dies gegen dessen Abnahmeverpflichtung? Diese Fragen untersucht nun die Clearingstelle EEG/KWKG.