Vom Umgang mit gesetzlichen und vertraglichen Fristen in Zeiten von Covid-19
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Der Solarpark „Ganzlin“ konnte trotz Corona-Pandemie weitergebaut werden. Für Ausschreibungsprojekte, bei denen es wegen des Lockdowns zu Verzögerungen kam, sind die Fristen für die Realisierung in einer EEG-Mininovelle um sechs Monate verlängert worden.
Foto: GP JOULE/ Fotograf Jörn Lehman
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