Verschmorte und nicht kompatible Stecker

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Es fing damit an, dass die Versicherung den Schutz für alle Schäden aufkündigte, die mit den Steckverbindungen zusammenhängen, bei denen die Module mit MC4-Steckverbindern angeschlossen wurden. Die Betreiber wollten eine Lösung, die den Versicherungsschutz wiederherstellt. Doch das war nicht so einfach. Inzwischen ist es auch schon zu einer Handvoll Bränden gekommen. Es sind ungefähr zwei Megawatt Anlagenleistung betroffen, die 2011 in Betrieb gegangen sind. So die Geschichte aus Sicht der Betreiber.
Der Grund für die Aufkündigung des Versicherungsschutzes ist, so die Betreiber, dass die modulseitigen Steckverbinder keine Multi-Contact-Steckverbinder sind, sondern laut Modulhersteller nur mehr oder weniger kompatibel dazu. Die genaue Terminologie und die Absprachen zwischen EPC-Unternehmer und Modulhersteller lassen sich nicht mehr rekonstruieren, denn ersterer ist inzwischen insolvent – das macht den Fall deutlich komplizierter. An den Stellen, an denen die Modulkabel nicht lang genug sind, und an den Enden der Strings hat der EPC-Dienstleister die modulseitigen Steckverbinder mit Multi-Contact-Steckverbindern angeschlossen. Dort treten jetzt die Probleme auf.
Die Betreiber wollten im Frühjahr, vier Jahre nach Inbetriebnahme, so ihre Schilderung, eigentlich nur die passenden Steckverbinder beim Modulhersteller kaufen und die Multi-Contact-Steckverbinder an den kritischen Stellen ersetzen. Die passenden Steckverbinder, die der Modulhersteller verwendete, konnte oder wollte der Modulhersteller aber nicht beschaffen. Stattdessen bot er Adapterkabel an, die aus Sicht der Betreiber „überteuert“ waren.
Daraufhin haben die Betreiber eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die sie darauf hingewiesen hat, dass es doch eigentlich ein Garantiefall sei. Das sieht der Modulhersteller anders. In einer ersten Antwort teilt er pv magazine mit, dass jeder Kunde die Möglichkeit habe und gehabt hätte, also auch der EPC-Dienstleister im Jahr 2011, die Module mit original Multi-Contact-Steckern zu kaufen. Wenn er sich dagegen entscheide, weil das geringfügig teurer sei, müsse der Kunde selbst darauf achten „dass der von ihm verwendete Strangstecker kompatibel mit dem erworbenen Modulstecker ist“. In einer Stellungnahme der Anwaltskanzlei des Modulherstellers heißt es außerdem, dass die Garantieansprüche vom Kunden, also dem insolventen EPC-Unternehmen, nicht an den Betreiber abgetreten werden könnten.
Mit der Auffassung, dass der EPC-Unternehmer in der Verantwortung sei, steht der Hersteller nicht alleine. Ein bekanntes TDD-Unternehmen schreibt in Reaktion auf unsere Veröffentlichung: „Wenn der Modulhersteller schreibt ‚MC4-kompatibel‘, muss der Dienstleister prüfen, ob Multi-Contact seinen Stecker auch dafür freigibt. Kommt es zu Problemen, ist sonst in der Tat der EPC in der Klemme“. Da er insolvent ist, lässt sich nicht mehr klären, warum er sich bei den Steckern so entschieden hat. Allerdings hilft der Modulhersteller nicht, das aufzuklären. Er diskutiert nicht darüber, mit welchem Versprechen die Modulstecker beim Verkauf spezifiziert worden seien. Im E-Mail-Verkehr mit dem Betreiber schreibt er, „eine Freigabe beider Hersteller gibt es nicht, der TÜV Rheinland hat die Kompatibilität der Steckersysteme bestätigt“.
Der TÜV Rheinland hat wiederum pv magazine erläutert, dass er zwar Teilaspekte von Normen an Kombinationen aus Steckverbindern durchführt, es aber „niemals eine Bestätigung der Kompatibilität“ oder gar ein „Zertifikat“ gegeben habe. Im Gegenteil, der TÜV Rheinland warnt davor, Steckverbinder unterschiedlicher Hersteller zu verbinden (vollständige Stellungnahme siehe www.pv-magazine.de/schwarze-schafe oder geben Sie in das Suchfeld den Webcode 8827 ein).
Der Betreiber hat im Übrigen das Problem, dass er die passenden Steckverbinder jetzt nicht auf dem freien Markt kaufen will, da der Modulhersteller nicht die Kompatibilität mit den modulseitigen Steckverbindern bestätigen wolle. In einer E-Mail teilte er wiederum dem Betreiber mit, selbst die Steckverbinder nicht liefern zu können. (Michael Fuhs)

Fragen für denRoundtable am 26. November:

  • Wie lässt sich das Problem nun technisch mit dem geringsten Aufwand lösen, unabhängig von der Garantiefrage?
  • Wie gehen Hersteller mit den Tests der Prüfinstitute um und worauf kann man sich als Käufer verlassen?
  • Welche Pflichten haben EPC-Unternehmen?
  • Ist es rechtens, dass Garantieansprüche nicht an Betreiber abgetreten werden können?
  • Der Modulhersteller sagt, dass ihm sonst kein weiterer Fall solcher Probleme mit Steckverbindern bekannt sei. pv magazine hat jedoch Schilderungen etlicher solcher Fälle mit anderen Herstellern bekommen. Wie relevant ist die Problematik wirklich?

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