Lassen sich 750-Kilowatt-Anlagen und Ausschreibungsanlagen endlich rechtssicher kombinieren?

Bei der Zusammenfassung von Anlagen bis 750 Kilowatt und größer als 750 Kilowatt besteht derzeit noch ein großer Klärungsbedarf bezüglich der EEG-Vorschriften.
Foto: Naturstrom AG
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