Der Bau von großen Erneuerbaren-Erzeugungsanlagen in der Schweiz soll schneller vorankommen. Dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass der sogenannte Beschleunigungserlass größtenteils zum 1. April 2026 in Kraft treten wird. Er umfasst Änderungen im Energiegesetz, die von den Schweizer Räten im September 2025 verabschiedet wurden.
So ist vorgesehen, die Verfahren zur Planung und Bewilligung von Photovoltaik-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu vereinfachen. Sie sollen auch deutlich verkürzt werden. Dazu sei im Erlass vorgesehen, den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen und Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren zu straffen, wie der Bundesrat weiter erklärte. Die Plangenehmigungsverfahren würden für Photovoltaik- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse von den Kantonen dazu neu konzipiert. Die Standortkantone sollen künftig sämtliche Genehmigungen erteilen, also alle kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Zudem könnten künftig nur noch beim oberen kantonalen Gericht Beschwerden gegen die Planung und den Bau dieser Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen eingelegt werden. Der Rechtsmittelweg wird damit ebenfalls verkürzt, wie es vom Bundesrat weiter hieß.
Zwei geplante Anpassungen aus dem Beschleunigungsgesetz setzte der Bundesrat jedoch nicht zum 1. April in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um die Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien zum Zeitpunkt der Einspeisung. Zum anderen betrifft es die Minimalvergütungen für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt. Aktuell würden dazu die Ausführungsbestimmungen in der Energieverordnung noch vorbereitet. Sie sollen dem Bundesrat zufolge zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Ein genaues Datum nannte er nicht.
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