Dena und DIHK veröffentlichen Vertragsmuster für virtuelle PPAs

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Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben gemeinsam ein standardisiertes Vertragsmuster für virtuelle Stromabnahmeverträge (Virtual Power Purchase Agreements, vPPA) vorgelegt. Ziel sei es, Unternehmen einen rechtlich sauberen und praxisnahen Rahmen für den Abschluss solcher Verträge bereitzustellen.

Der zentrale Unterschied zu physischen PPAs liegt darin, dass bei virtuellen PPAs keine physische Stromlieferung an den Abnehmer erfolgt. Der erzeugte Strom wird stattdessen vollständig über die Strombörse vermarktet. Erzeuger und Abnehmer gleichen lediglich die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und dem im Vertrag vereinbarten Festpreis bilateral aus. Diese Ausgleichszahlung wird im Zusammenhang mit virtuellen PPAs als Settlement bezeichnet.

Inhaltlich beschränkt sich ein virtueller PPA auf zwei Kernelemente: Zum einen auf einen sogenannten Contract for Difference (CfD), der zwischen den beiden Vertragsparteien ausgehandelt wird und die finanzielle Absicherung des Strompreises regelt. Zum anderen auf die Übertragung von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Strom vom Erzeuger an den Abnehmer. Beides erfolgt unabhängig von bestehenden Stromlieferverträgen.

Ein wesentlicher Vorteil virtueller PPAs ist ihre Flexibilität. Sie lassen sich in bestehende Stromlieferverträge integrieren, ohne Auswirkungen auf das Bilanzkreismanagement zu haben. Unternehmen können damit Strom aus mehreren Erzeugungsanlagen absichern, auch dann, wenn diese in unterschiedlichen Gebotszonen liegen oder der Strombezug über verschiedene Standorte erfolgt.

Gleichzeitig bringt der Verzicht auf eine physische Lieferverpflichtung regulatorische Konsequenzen mit sich. In der Regel werden virtuelle PPAs als Energiederivate beziehungsweise Finanzinstrumente eingeordnet. Daraus können zusätzliche Anforderungen an Bilanzierung, Risikomanagement und Finanzberichterstattung entstehen, die Unternehmen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen müssen.

Das veröffentlichte Vertragsmuster wird durch mehrere Begleitdokumente ergänzt. Diese sollen Unternehmen dabei unterstützen, die individuelle Eignung eines virtuellen PPAs zu bewerten. Behandelt werden unter anderem die Vor- und Nachteile physischer und virtueller Modelle sowie zentrale Fragen der bilanziellen und finanziellen Abbildung.

Erarbeitet wurde das Vertragswerk gemeinsam von DIHK und Dena sowie den Anwaltskanzleien DLA Piper und Gunnercooke. Beteiligt waren außerdem die Beratungsunternehmen Pexapark und Deloitte.

Das Vertragsmuster und die Begleitdokumente lassen sich hier nachlesen.

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