Staatssekretär Frank Wetzel aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht Photovoltaik-Großanlagen als hocheffizient und weiter förderfähig an. Das antwortete er am Dienstag auf die Frage von pv magazine auf dem Energy Transition Summit von Aurora Energy Research. Da der Monitoringbericht zur Energiewende erst letzte Woche veröffentlicht wurde, könne er jedoch noch nichts Konkretes zur weiteren Ausgestaltung des Förderregimes ab dem Jahr 2027 sagen.
Da die aktuelle Bundesregierung Kosteneffizienz als eines ihrer Hauptziele sieht, kann man Wetzels Aussage vermutlich positiv für die Freiflächenanlagen interpretieren. Allerdings betonte er auch, sie müssten „an der richtigen Stelle“ entstehen, keine oder wenig Redispatch-Kosten verursachen und Speicherkapazitäten mitbringen, entsprechend den Erfordernissen bei Netzengpässen einspeichern und systemdienlich betrieben werden. Außerdem sollten die Anlagen auch an den Netzanschlusskosten beteiligt werden. „Mit einigen Veränderungen können sie systemdienlich weiterentwickelt werden“, sagt Wetzel. Außerdem erwähnte er, dass PPAs gestärkt und Risiken für Investoren gesenkt werden sollten.
Auch prinzipiell äußerte er sich positiv zum bisherigen Verlauf der Energiewende. „Bisherige Erfolge beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind unübersehbar“, sagt er. Wie seine Ministerin betont er, dass es jetzt notwendig sei, „kosteneffizienter“ zu werden. Auf der Optimierungsliste steht das Regelwerk auf europäischer und nationaler Ebene, dort gebe es eventuell zu viel Detailplanung und Markteingriffe. Der Netzausbau koste mehrere hundert Milliarden Euro. „Die Sparpotenziale sind auch im dreistelligen Milliardenbereich“, so Wetzel. Ein Grund dafür sei, dass auch hier teilweise mit einem zu hohen Strombedarf geplant werde. Beim Fördersystem soll nicht nur bei Großanlagen, sondern grundsätzlich nach der Systemdienlichkeit gefragt werden.
Ein anderes wichtiges Thema, das auch das Erlöspotenzial von Photovoltaik-Anlagen beeinflusst, die mit Speichern gekoppelt sind, ist der beabsichtigte Zubau von Gaskraftwerken. Über das Kraftwerkssicherheitsgesetz und den Kapazitätsmarkt, der 2027 eingeführt werden soll, verhandelt die Bundesregierung gerade in Brüssel. Teilnehmer der Podiumsdiskussion im Anschluss an die Berliner Tagung rechnen jedoch nicht damit, dass vor 2031 oder 2032 die ersten in Betrieb gehen können.
Mit Batteriespeichern viel weniger Gaskraftwerke notwendig
Die Bundesregierung strebt bekanntermaßen einen Neubau von 20 Gigawatt neuer Gaskraftwerksleistung an. Doch welche Leistung notwendig ist, um die Versorgung sicherzustellen, wird heiß diskutiert.
Zum einen steigt der Strombedarf, zum anderen werden Kohlekraftwerke abgeschaltet. Im Jahr 2035 beträgt die maximale Last, die ohne Kraftwerksneubau nicht gedeckt werden kann, bei einem mittleren Wetterjahr zehn Gigawatt, erklärte Sarah Schoch, Research Associate bei Aurora. Legt man das schlechteste Wetterjahr der letzten Zeit zugrunde, das war das Jahr 2015, sind es sogar 29 Gigawatt. Im Jahr 2040 steigt diese Lücke dann auf 36 Gigawatt.
Mit Batteriespeichern alleine kann man die Lücke nach Aurora-Analysen nicht schließen. Selbst mit „exzessivem“ Zubau bleibe eine Lücke von 14 Gigawatt in 2035. Allerdings heißt das nicht, dass man 14 Gigawatt Gaskraftwerke benötigt. Bei fünf Gigawatt zusätzlicher Gaskraftwerksleistung bleibt nur noch eine Lastlücke von zwei Gigawatt. Baut man zehn Gigawatt Gaskraftwerke zu, besteht selbst bis zum Jahr 2040 gar keine Lastlücke mehr.
Das liegt daran, dass bereits eine geringe Gaskraftwerksleistung mit den Batteriespeichern und anderen Flexibilitäten quasi gehebelt wird. Eine Analyse des Kraftwerksmix am 20. Januar 2035, bei dem das Wetterjahr 2015 zugrunde gelegt wurde, zeigt das im Detail. Ohne Kraftwerkszubau beträgt die Lastlücke 29 Gigawatt. Mit fünf Gigawatt Gaskraftwerken zusätzlich steigt die durch die Batteriespeicher zur Verfügung gestellte Leistung von einem auf zwölf Gigawatt, denn sie können durch die Kraftwerke aufgeladen werden.
Das sind brisante Ergebnisse, wo doch die Bundesregierung gerade in Brüssel über den subventionierten Neubau von Gaskraftwerken verhandelt und dafür den Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur nutzt, der Batteriespeicher aufgrund veralteter Daten quasi nicht berücksichtigt.
Die Tagungsteilnehmer diskutierten ebenfalls über die Frage, wie die spätere Umstellung auf Wasserstoff verlaufen kann und was bereits jetzt gefordert werden sollte. Fordert man eine Umstellung im Jahr 2040 statt im Jahr 2025, entspreche das einer „Profitabilitätslücke“ von 132 Euro pro Kilowatt. Hochgerechnet auf 10 Gigawatt ergeben sich dadurch Kosten von über einer Milliarde Euro.
Das liegt daran, dass die Auslastung der Kraftwerke in dem Szenario ab dem Jahr 2040 sinkt, solange es noch andere, nicht dekarbonisierte Kraftwerke gibt. So liefern die Anlagen in dem zugrunde liegenden Szenario in 2040 im Gasbetrieb noch rund 2700 Volllaststunden, also rund ein Drittel ihrer möglichen Energieerzeugung. Stellt man diese auf teureren Wasserstoff um, sind es nur 73 Volllaststunden.
Legt man diese Mehrkosten auf die Systemkosten, also die Kosten pro Kilowattstunde, um, ist die Kostendifferenz jedoch vernachlässigbar. Selbst wenn man alle Gaskraftwerke 2045 auf Wasserstoff umstellen würde, würde das nur ein bis drei Cent pro Kilowattstunde Differenz ausmachen. Für Batteriespeicher wäre die Auswirkung allerdings groß. Durch die Umstellung würden die Fluktuationen des Strompreises an dem Energiemarkt um sechs Cent pro Kilowattstunde steigen.
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20 GW Stromleistung zu wenig da, aber für welchen Zeitraum? Eine Viertelstunde am kritischten Tag eines Jahres? Oder an einzelnen kritischen Tagen. Eigentlich geht um es Kapazitätslücken in GWh für schmale Zeiträume, vermutlich nicht über eine einstellige Stundenzahl einzelner Tage bei kalter Dunkelflaute. Das wäre an einzelnen Wintertagen ab spätem Nachmittag bis ca. 22:00 Uhr. In der Nacht können die Speicher wieder geladen werden. 20 GW die kritischen ca. 6 Stunden lang, sind eine Speicherkapazität die in ein paar Jahren vorhanden sein wird.
Einziger kleiner Vorteil der Gaskraftwerke wäre die Nutzung in Kraft-Wärmekopplung für Fernwärmeversorgung. Die bittere Pille dabei ist das Frackinggas mit seinem Ausmaß an Methanschlupf in der Förderung.