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Grüngasquote soll nur für private Haushalte gelten

Das Bundeswirtschaftsministerium legt in einem Eckpunktepapier dar, wie die Grüngasquote aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt werden soll. Dem Ministerium zufolge soll die Quote 2028 bei einem Prozent liegen, für 2030 sind fünf Prozent vorgesehen. Die Vorgaben gelten für bestehende Heizungen, bei neuen Anlagen liegen die Quoten ohnehin höher.
Der Fossil-Anteil in den Gasnetzen muss ab 2028 sinken, Jahr für Jahr mit zunehmendem Tempo. | Foto: Pixabay / anita_starzycka

Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung festgeschrieben, dass die Verkäufer von Erdgas und Heizöl ihren Brennstoffen ab 2028 steigende Anteile von Grüngas beziehungsweise grünem Heizöl beimischen müssen. Wie diese sogenannte Grüngasquote genau gestaltet sein wird, legt ein eigenes Gesetz fest, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun dessen Grundzüge in einem Eckpunktepapier skizziert.

Dort heißt es, dass die Vorgaben künftig nur für die Brennstoffe gelten werden, die an Privathaushalte geliefert werden. Industrie und Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen.

Die Quote soll 2028 zunächst bei nur einem Prozent liegen und dann mit zunehmendem Tempo Jahr für Jahr ansteigen.  So sind für 2030 fünf Prozent vorgesehen, 2035 sind es 20 Prozent und 2040 dann 50 Prozent, bis 2045 der Anteil bei 100 Prozent liegt. In Stein gemeißelt sind die Quoten aber nicht: „Bei Bedarf kann der Anstieg der Quote zeitlich verschoben werden, wenn Marktentwicklungen dies erforderlich machen“, heißt es in dem Papier. Das 100-Prozent-Ziel für 2045 bleibt aber fix.

Die Erfüllung der Quote will das Bundeswirtschaftsministerium flexibel halten. So kann eine Übererfüllung im Folgejahr angerechnet werden, eine Untererfüllung im nächsten Jahr nachgeholt werden. Die Unternehmen können auch mit übererfüllten Quoten handeln. Werden die Vorgaben verfehlt, müssen sie eine Zahlung leisten.

Grüner Wasserstoff soll anfangs dreifach angerechnet werden

Als Grüngas zählen Brennstoffe, die der europäischen Definition der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtline RED III sowie der Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie entsprechen – also Biogas und -methan, grüner sowie blauer und türkiser Wasserstoff und daraus hergestellte synthetische Gase. Dabei müssen die Brennstoffe die von der EU festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen und Treibhausgas-Minderungsvorgaben einhalten.

Für grünen Wasserstoff plant das Bundeswirtschaftsministerium zunächst eine Dreifachanrechnung, die bis 2045 abschmilzt. Blauer und türkiser Wasserstoff soll mit einem geringeren, noch festzulegenden Faktor mehrfach angerechnet werden, ebenfalls in einem bis 2045 abschmelzenden Pfad.

Die Quoten des Eckpunktepapiers gelten für alle fossilen Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden. Für nach diesem Stichtag installierte Anlagen sind die Vorgaben laut GModG ohnehin strenger: Der Grüngas-Mindestanteil beträgt ab 2029 mindestens zehn Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent („Biotreppe“).

Fossiles Heizen wird deutlich teurer

Die im Eckpunktepapier genannten Quoten werden dazu führen, dass Erdgas und Heizöl spätestens Anfang des nächsten Jahrzehnts spürbar teurer werden. Dazu kommen die absehbar steigenden Kosten der CO2-Bespreisung. Damit wächst der wirtschaftliche Vorteil von Wärmepumpen gegenüber fossilen Heizungen weiter.

So zeigt eine im Auftrag der Umweltschutzorganisation Bellona erstellte Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), dass bei einer Quote von sieben Prozent – dem Eckpunktepapier zufolge für 2031 vorgesehen – der Preis einer Kilowattstunde Erdgas um 0,43 bis 1,69 Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen wird. Für ein typisches Einfamilienhaus steigen die Heizkosten allein durch die Quote damit in einem mittleren Szenario um gut neun Prozent. Bei einer Quote von 38 Prozent – die das Eckpunktepapier für 2038 vorsieht – erwartet das IW um knapp 18 Prozent höhere Kosten. Bei der Rechnung gehen die Experten davon aus, dass die Quoten jeweils zur Hälfte durch Biomethan und durch grünen Wasserstoff erfüllt werden.

VKU fordert von der Bundesregierung Biomethanstrategie

Der Stadtwerke-Verband VKU begrüßt die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung. Das helfe, Spekulation zu vermeiden. „Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden.“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Liebing kritisiert jedoch, dass eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage fehle, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. „Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe“, so der VKU- Hauptgeschäftsführer. „Die Ausweitung des aktuell noch knappen Angebots an grünen Gasen ist entscheidend, damit Heizen mit grünen Gasen künftig überhaupt zu bezahlbaren Preisen möglich ist.“ Stand heute sei das Angebot sehr knapp und die Nutzungskonkurrenz durch Industrie, Verkehr und Stromerzeugung sehr hoch. „Deshalb muss die Bundesregierung erklären, wie sie für mehr grüne Gase sorgen will.“

Deutsche Umwelthilfe: Mieter zahlen, die Gaswirtschaft profitiert

„Das Eckpunktepapier offenbart die Planlosigkeit der Bundesregierung“, kritisiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. „Offenbar soll ein zahnloses System geschaffen werden, das selbst eine nachträgliche Nichterfüllung erlaubt.“ Das belege, dass die Erfinder des Beimischungszwangs selbst nicht an seine Umsetzbarkeit glauben. Für die Umsetzung fehlen schlicht die notwendigen Mengen der sogenannten grünen Gase und Öle. „Das Konzept erklärt nicht ansatzweise, wie diese Erfüllungslücke geschlossen werden soll“, sagt Metz.

„Völlig absurd ist zudem, dass ein bunter Mischmasch an vermeintlich ‚grünen‘ Gasen als klimaneutral gelten soll, obwohl bei der Herstellung von Biomethan erhebliche Treibhausgasemissionen entstehen können“, so Metz weiter.

Wie Menschen vor steigenden Heizkosten geschützt werden sollen, ist der Bundesregierung Metz zufolge keine Erklärung wert. Dabei seien gerade Mieterinnen und Mieter den steigenden Kosten ausgeliefert, weil sie nicht selbst über ihre Heizung entscheiden können. „‚Grünes Gas‘ soll die Gasheizung retten, bezahlen sollen das die Menschen, profitieren wird vor allem die Gaswirtschaft.“ Die knappen grünen Gase würden dort gebraucht, wo es kaum Alternativen gibt, vor allem in der Industrie.

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Kommentare

PB
8 Stunden

Ich pumpe Erdgas und werde gefördert, weil ich ja zur Versorgungssicherheit beitrage,
dann spalte ich das Erdgas mittels geförderter PV Anlage in kunterbunten Wasserstoff und werde gefördert, weil das ja zur Versorgungssicherheit beiträgt,
dann mische ich das Zeug wieder in mein altes Erdgas und mache es grüner und werde gefördert, weil ich ja zur Versorgungssicherheit beitrage
und verlange dann noch höhere Preise, weil das Grüngas ja CO2 neutraler ist.
Dann bekomme ich einen Innovations-Award weil ich so zukunfts- und klimaorientiert bin.
Klingt mir nach Wirtschaftsnobelpreis verdächtig.