Jüngste Innovationsausschreibung wieder überzeichnet
In der jüngsten Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. September 2026 hat die Bundesnetzagentur ein Volumen von 475 Megawatt auktioniert. Dabei gingen 53 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 678 Megawatt ein. Die Behörde hat 32 Vorhaben mit einer Gebotsmenge von zusammen 480 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Kombinationen aus Photovoltaik und Speicher.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,50 bis 5,40 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,14 Cent pro Kilowattstunde unter dem Wert der Vorrunde von 5,34 Cent pro Kilowattstunde.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (177 Megawatt, 12 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (94 Megawatt, vier Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 Megawatt, vier Zuschläge).
„Die Innovationsausschreibung ist erneut von einem hohen Wettbewerbsniveau geprägt. Dies spiegelt sich in fallenden Zuschlagswerten wider“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die im Zuge der Innovationsausschreibungen installierten Batteriespeicher dürfen lediglich als Grünstromspeicher betrieben werden. Das bedeutet, sie dürfen nur Strom aus der angeschlossenen Erneuerbaren-Anlagen zwischenspeichern, nicht aber Netzstrom. Dies soll sich auch mit der kommenden MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur nicht ändern.
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