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Waldbrände wüten in Europa – Wie sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor dem Feuer schützen lassen

Die Anzahl der Waldbrände in ganz Europa steigt. Zunehmend sind auch Länder in Mittel- und Nordeuropa betroffen. Dieser Artikel stellt eine Reihe an präventiven Maßnahmen zum Schutz von Photovoltaik-Anlagen vor Bränden vor und berichtet von den Erfahrungen in Frankreich.
Brandschutz für Photovoltaik-Anlagen nahe Wäldern
Die angrenzenden Wälder sehen nach den Schutzmaßnahmen im Idealfall so aus, wie auf diesem Foto und liefern damit den Flammen wenig Nahrung. | Foto: Baywa re France

In diesen Tagen häufen sich die Nachrichten über Waldbrände, die in vielen europäischen Ländern wüten. Nicht nur die Urlaubsregionen in Südeuropa wie um Madrid, auf Kreta oder in Südfrankreich sind betroffen. Auch in Großbritannien, Belgien und Deutschland lodern Brände als Konsequenz des fortschreitenden Klimawandels mit anhaltenden Hitzewellen und Dürreperioden. Für die Photovoltaik-Branche gilt es nun Anpassungen an die neue Realität vorzunehmen, denn die Zahl der Waldbrände dürfte in der Zukunft weiter zunehmen. Ist man diesen Kräften der höheren Gewalt schutzlos ausgesetzt oder existieren geeignete Gegenmaßnahmen?

Und hier lohnt sich ein Blick über die Landesgrenze in Länder, die mit diesem Thema bereits mehr, oft leidvolle Erfahrungen gesammelt haben. So gibt es beispielsweise in Frankreich in weiten Teilen des Landes eine gesetzliche Verpflichtung die sogenannten „Obligations Légales de Débroussaillement“ (OLD) umzusetzen, wobei débroussaillement am besten mit Entbuschung zu übersetzen ist.  Artikel L. 131-10 des Forstgesetzes definiert die Maßnahmen wie folgt:

„Entbuschung: Maßnahmen zur Reduzierung pflanzlichen Brennstoffs jeglicher Art mit dem Ziel, die Intensität von Bränden zu verringern und deren Ausbreitung einzudämmen. Diese Maßnahmen sorgen für eine ausreichende Unterbrechung der Vegetationsdecke. Sie umfassen das Zurückschneiden der zu erhaltenden Bäume und die Beseitigung von Schnittabfällen.“ (übersetzt mit Deepl)

Etwas unüblich für das ansonsten strikt zentralistisch regierte Land legen die lokalen Präfekturen die genauen Gebiete und Vorschriften fest. Die betroffenen Landesteile sind auf der Karte vom Geoportal pink eingefärbt. Doch es handelt sich hierbei nicht nur um die Mittelmeerregion und den Süden, sondern auch im Landeszentrum und selbst in der nicht für Hitze bekannten Bretagne oder Normandie gelten die Vorschriften. Und hier sprechen wir von Breitengraden und meteorologischen Bedingungen, die wir auch in Deutschland vorfinden.

https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/debroussaillement

Aus welchen Maßnahmen bestehen die OLD konkret?

Die Behörde zur Bekämpfung von Waldbränden Aquitaine (défense de la forêt contre les incendies = DFCI) veröffentlichte einen eigenen Leitfaden für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Das folgende Schaubild gibt eine vereinfachte Übersicht über die genauen Vorschriften.

Innerhalb der Photovoltaik-Anlage muss die Vegetation kurz gehalten werden. Dies ist der einfachste Punkt, weil der Betreiber aus eigenem wirtschaftlichen Interesse Verschattungen vermeiden möchte. Bei großen Anlagen oder im Falle von angrenzenden Wäldern kann es zudem vorgeschrieben sein, Gräben (fossé) zu ziehen. Darüber hinaus muss es entlang des Zauns (clôture) auf beiden Seiten ein fünf Meter breiter befahrbaren Streifen für Einsatzkräfte geben.

Der Großteil der behördlich vorgeschriebenen Flächenpflege und Entbuschung erfolgt im Umkreis von bis zu 50 Meter ab dem Zaun um die Photovoltaik-Anlage herum. Und hier kann der Hase im Pfeffer liegen. Denn einerseits sind diese Grundstücke typischerweise nicht mit Pachtverträgen gesichert, weshalb hier eine Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erfolgen muss.

Andererseits sind es diese Maßnahmen, die aufwändig und kostspielig werden können, etwa wenn die Photovoltaik-Anlage vollständig von Wald umgeben ist oder es sich um hügeliges und schwer zugängliches Terrain handelt. Es geht hierbei nicht darum, Bäume zu fällen oder Büsche aus dem Boden zu reißen, sondern die Masse an entflammbarem Material zu reduzieren. Dabei sind in der Praxis Widersprüche zwischen Brand- und Artenschutz oder zwischen Auflagen für Ausgleichsmaßnahmen und Vorschriften zur weitreichenden Entbuschung eher die Regel als die Ausnahme für Betreiber. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit den lokalen Behörden.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Beginnen die Arbeiten zu früh im Jahr, wuchert die Vegetation danach noch umfangreich bis zum Sommer. Fängt man zu spät an, kann der Waldbrand schon da sein, bevor alle Schutzmaßnahmen abgeschlossen sind.  In Konsequenz heißt das, dass es nur ein recht schmales Zeitfenster zum Ende des Frühlings und Beginn des Frühsommers gibt, welches wirklich passend ist. Genau für diesen Zeitraum, eine spezialisierte Firma zu finden, ist die nächste Schwierigkeit dabei.

Pinienwälder
So sehen die Pinienwälder oft aus, bevor die entsprechenden gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. | Foto: Felix Hübner

Nach den verheerenden Bränden rund um Bordeaux ist eine weitere Präventionsmaßnahme ins Blickfeld geraten. In den dicht bewaldeten und aus wirtschaftlichen Gründen besonders eng bepflanzten Zonen werden nun zunehmend Brandschneisen (pare-feu) ins Spiel gebracht. Ob sich daraus konkrete Anforderungen für die Planung, Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen ergeben, ist derzeit nicht absehbar.

Zusätzliche freiwillige Maßnahmen

Zum Teil als behördliche Auflage, zum Teil als freiwillige Maßnahme installieren Betreiber Löschwasserkissen. Hier sind mehrere Punkte zu beachten. In jedem Fall muss in enger Abstimmung mit der Feuerwehr sichergestellt sein, dass die lokalen Einheiten ein Feuer innerhalb der Anlage auch löschen können. Denn nicht immer ist die Feuerwehr geschult oder gewillt, bei einem Brand im Solarpark aktiv einzugreifen. Zusätzlich sollte der Wassertank von außerhalb des Zauns zugänglich sein, damit keine Zeit zum Öffnen des Tores oder Fahren innerhalb der Anlage verloren geht.

Ein weiterer Schritt ist nach der erfolgten Grünpflege, das Schnittgut aus dem Park zu transportieren. Auch hier ist das Ziel, ist Masse an brennbarem Material zu reduzieren. Beim Einsatz von Schafen geschieht dies von allein.

Wie gut schützen diese Maßnahmen?

pv magazine berichtete vor wenigen Wochen von einer 11 Megawatt-Anlage, in der trotz eines großflächigen Waldbrandes, der auch über den Solarpark fegte, nur zwei Modultische mit rund hundert Modulen beschädigt wurden.

Wie war dies möglich? Ausschlaggebend war die Prävention durch konsequent und umfangreich durchgeführte Schutzmaßnahmen. Mir liegen sowohl vom Investor als auch von der Wartungsfirma eine Bestätigung vor, die den Sachverhalt aus dem Artikel bestätigen.

Dies verdeutlicht, dass präventiver Brandschutz nicht nur eine behördliche Auflage ist, sondern in Zeiten von fortschreitendem Klimawandel und erhöhtem Brandrisiko auch im zunehmenden Eigeninteresse von Betreibern liegt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden, hängt natürlich immer maßgeblich von den örtlichen Umständen ab.

— Der Autor Felix Hübner ist unabhängiger Industrieexperte und berät Kunden in den Bereichen Asset Management, Projektentwicklung und Business Development. Zuvor war er in der Betriebsführung bei Juwi und in Indien bei der GIZ tätig. —

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